Hallo,
mein Sohn wird im Juli 14 und möchte in einer Firma hier im Ort fragen, ob sie einen Ferienjob für ihn haben.
Wie viele Stunden darf er mit 14 arbeiten?
Gruß,
Simone
Wie lange arbeiten mit 14 Jahren(Ferienjob)
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Beitrag von mathildarosine - 23.02.11 - 14:20 Uhr
Beitrag von sini60 - 23.02.11 - 17:31 Uhr
Gar nicht. Erst ab 15 Jahre.
Beitrag von kimchayenne - 23.02.11 - 18:09 Uhr
Quellenangabe?Wie sieht es den mit Praktikas aus?Die werden heir teilweise schon mit 12-13 Jahren gemacht.
LG Kimchayenne
Beitrag von arkti - 23.02.11 - 18:45 Uhr
Hier wird das Praktikum grundsätzlich erst in der 9. Klasse gemacht.
Beitrag von kimchayenne - 24.02.11 - 08:14 Uhr
Hallo,
hier schon in der achten Klasse,teilweise.
LG KImchayenne
Beitrag von gh1954 - 23.02.11 - 19:44 Uhr
>>>Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) arbeiten. Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden. Grundlage sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.<<<
Quelle: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/jugendarbeitsschutz/ferienarbeit/index.php
Beitrag von kimchayenne - 24.02.11 - 08:16 Uhr
Hallo,
danke für die Aufklärung,scheint hier dann nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter zu laufen.Mein Sohn wird im Mai 14 und hat jetzt auch schon nen Ferienjob für die Sommerferien.Hier wird es von den Schulen auch gewünscht das die Kinder in den Ferien freiwillige Praktikas machen.
LG Kimchayenne
Beitrag von kati543 - 24.02.11 - 10:22 Uhr
Deine Antwort ist schlicht und einfach FALSCH. Lies doch mal die Kinderarbeitsschutzverordnung. Da stehen Ausnahmen drin.
Beitrag von sini60 - 24.02.11 - 10:29 Uhr
Ich seh keine Ausnahmen. Welche sollen das sein?
Beitrag von kati543 - 24.02.11 - 10:48 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
Beitrag von kati543 - 24.02.11 - 10:50 Uhr
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/jugendarbeitsschutz/ferienarbeit/index.php
bitte etwas weiter unten unter Schülerjobs lesen...
Beitrag von sini60 - 24.02.11 - 10:55 Uhr
Es handelt sich hier um Taschengeldtätigkeiten. Kein 14-jähriger kann regelmäßig oder in den Ferien in einem Betrieb arbeiten und Lohn bekommen. Er kann in keinem Supermarkt regelmäßig Regale auffüllen oder bei einem Handwerksbetrieb Aushilfstätigkeiten machen.
Er kann Zeitungen austragen (Schülerjob) oder beim Nachbarn Rasen mähen. Auch darf er mal bei einem Bauern für 3 Stunden bei leichten Arbdeiten mithelfen, aber mehr darf er nicht.
Das ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.
Beitrag von ippilala - 23.02.11 - 20:27 Uhr
Was ist das für eine Firma?
Je nach Art darf man auch ab 14 arbeiten. Die Info, dass das nur ab 15 geht ist falsch.
Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV
§ 2 Zulässige Beschäftigungen
* (1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden
o mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,
o in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit
+ a) Tätigkeiten in Haushalt und Garten,
+ b) Botengängen,
+ c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,
+ d) Nachhilfeunterricht,
+ e) der Betreuung von Haustieren,
+ f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,
o in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei
+ a) der Ernte und der Feldbestellung,
+ b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
+ c) der Versorgung von Tieren,
o mit Handreichungen beim Sport,
o mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien,
wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes leicht und für sie geeignet ist.
Beitrag von sini60 - 23.02.11 - 21:23 Uhr
Alles was du aufzählst, sind aber keine Firmen.
Beitrag von ippilala - 24.02.11 - 00:27 Uhr
Nein? Was denn dann?
Was verstehst du denn unter dem Begriff "Betrieb", der im Zitat gennat wird?
Managen sich die auszutragenden Zeitungen selbst?
Ernten sich die Möhrchen auf dem Feld selbst und vermarken sich auch?
Wie nennst du private Organisationen, welche nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip handeln ?
Ich nenne das Firma.
Ich schätze die TE versteht dadrunter auch genau das und nicht etwa den rechtlichen Namen. Denn dann würde ihr Beitrag wenig Sinn ergebenn, da man einem Namen nicht arbeiten kann...
Beitrag von sini60 - 24.02.11 - 08:37 Uhr
Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht arbeiten, sonder nur leichte Hilfstätigkeiten ausführen. Darunter versteht man z.B. Zeitungsaustragen, Babysitten, Hund ausführen und genau diese Tätigkeiten die du aufführst.
Sie dürfen aber nicht in Industriebetrieben oder bei Handwerksbetrieben arbeiten. Sie dürfen sich ein kleines Taschengeld verdienen aber keinen Lohn.
Ausnahmen sind evtl. ein Praktika, die für schulische Zwecke dient. Aber da bekommen sie auch keinen Lohn sondern höchstens eine kleine Anerkennung.
Erkundige dich richtig.
Beitrag von kati543 - 24.02.11 - 10:20 Uhr
Ist schon witzig. Deine Vorposterin zitiert das Gesetz und nennt auch die Quelle und du schreibst, sie soll sich richtig informieren. Warum tust du das nicht einmal? Im Gesetz (namentlich: KINDERARTBEITSSCHUTZVERORDNUNG) werden im Paragraph 2 genau diese Tätigkeiten genannt.
Und dabei ist es völlig egal, wieviel das Kind bei dieser Arbeit verdient. Es darf eben nur Arbeiten verrichten, die dem Gesetz entsprechen. Und es gibt durchaus auch Kinder (wir reden von deutschen Kindern), die Millionäre sind - aus eigener Kraft und nicht durch eine Erbschaft. Ein Kind im Filmgeschäft kann sehr viel Geld verdienen. Und als Taschengeld würde ich das nicht bezeichnen. Die Kinder sind dann auch noch viel jünger. Aber klar. Deiner Meinung nach, arbeiten die ja alle illegal. Die zuständigen Behörden gehen bei Filmen wahrscheinlich immer davon aus, dass das Erwachsene sind oder Puppen.
Ich habe übrigens auch als Kind (oh wie schlimm) gearbeitet - Zeitung austragen - und ein kleines Taschengeld war das definitiv nicht.
Beitrag von sini60 - 24.02.11 - 11:07 Uhr
Du willst es nicht kapieren. In dem Gesetz steht genau das drin, was ich sage. Natürlich darf ein Kind, mit genau geregelten Auflagen, sehr viel Geld verdienen, wenn es über außergewöhnliche Begabungen verfügt. Aber ich gehe nicht davon aus, dass hier eine Arbeit als Kinderstar gesucht wird. Beim Zeitungsaustragen verdient man nunmal ein Taschengeld und keine Millionen. Aber jeder Betrieb macht sich strafbar, der Kinder unter 15 bei sich arbeiten lässt.
Beitrag von kati543 - 24.02.11 - 10:54 Uhr
Er darf nur 2 Stunden täglich arbeiten. Und es kommt wirklich auf die Firma an. Hilft er auf dem Bauernhof, kann er sogar 3 Stunden täglich arbeiten. Aber ein normaler Job geht gar nicht (Handwerk, Büro,...). Er darf sich beim Nachbarn ein paar Cent durch Babysitten,... dazuverdienen oder Zeitung austragen. Und das war es.
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/jugendarbeitsschutz/ferienarbeit/index.php
http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
Beitrag von sini60 - 24.02.11 - 11:21 Uhr
Sag ich doch.
