Berechnung KiTa-Gebühren anhand Gesamt- oder Steuerbrutto?

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Beitrag von iris26 - 23.02.11 - 17:19 Uhr

Hallo liebe Gemeinde,

ich brauch mal kurz Hilfe:

Meine beiden Kids gehen beide in die KiTa, die monatlichen Kosten hierfür sind gestaffelt und vom Elterneinkommen abhängig. Hier wird das Gesamtjahreseinkommen genommen und durch 12 geteilt. Nur stellt sich mir gerade die Frage, wird das Gesamtbruttogehalt oder das Steuerbrutto zugrunde gelegt? Wenn nämlich das Gesamtbrutto geltend wäre, müssten wir den Höchstsatz zahlen :-[ Beim Steuerbrutto würden wir knapp drunter liegen.

Wer weiß Rat?

Danke schonmal

Beitrag von danaz - 23.02.11 - 17:45 Uhr

Hallo,

eigentlich müsste das doch ganz klar definiert sein, welcher Einkommensbegriff gilt. Schau noch mal richtig in die Satzung. Ansonsten würde ich wohl vom Brutto ausgehen.

danaz

Beitrag von loonis - 23.02.11 - 17:56 Uhr



Müsste ja irgendwo ganz genau geschrieben sein.

Hier in HH geht nach dem Nettoeinkommen.

LG Kerstin

Beitrag von biene81 - 23.02.11 - 18:48 Uhr

Kita fragen? Ich lebe in einer Stadt mit 40.000 Einwohnern und selbst hier macht das jede Kita anders.

LG

Biene

Beitrag von brokkoli - 23.02.11 - 21:20 Uhr

Hallo,

bei uns galt das Bruttoeinkommen und nicht das zu versteuernde Einkommen.
Darüber habe ich mich auch geärgert.

Aber diese Regelung ist wohl von Stadt zu Stadt anders.

Gruß
brokkoli

Beitrag von zwillinge2005 - 23.02.11 - 22:06 Uhr

Hallo,

bei uns zählt das Gesamtbrutto. Leider.....

LG, Andrea

Beitrag von rollino - 24.02.11 - 00:47 Uhr

Hi,
bei uns zählt das Gesamtbrutto abzüglich der Werbungskostenpauschale.

LG