Hallo liebe Leute,
kennt sich hier jemand mit der Berechnung des Elterngeldes aus. Ich arbeite Teilzeit (20 Std. in der Woche) und bekomme gleichzeitig Pflegegeld, weil ich meinen Vater pflege. Jetzt meine Frage: Wird das Pflegegeld mit in die Einkommensberechnung für das Elterngeld einbezogen. Oder gilt nur das Einkommen, welches ich von meinem Arbeitgeber beziehe?
Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Tag Euch allen
josie_5
Berechnung des Elterngeldes
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Beitrag von josie_5 - 24.02.11 - 10:51 Uhr
Beitrag von evebaby - 24.02.11 - 11:19 Uhr
Hallo, es wird nur das einkommen berechnet das du von deinem arbeitgeber bekommst
lg
Beitrag von josie_5 - 24.02.11 - 12:48 Uhr
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Ist ja eigentlich nicht richtig, dass das nicht hinzugerechnet wird. Aber was will man machen. Weißt Du zufällig ob ich dass dann auch weitermachen kann, wenn ich Elterngeld beziehe? Das dürfte dann ja nicht ins Gewicht fallen, wenn es umgekehrt bei der Berechnung von dem Einkommen nicht mit angerechnet wird oder?
Einen schönen Tag noch
Beitrag von susannea - 24.02.11 - 11:43 Uhr
Es zählt nur EInkommen aus Erwerbstätigkeit.
Beitrag von derhimmelmusswarten - 24.02.11 - 19:57 Uhr
Wieso bekommst du Pflegegeld? Das bekommt doch immer der Pflegebedürftige und was er damit macht, ist doch dessen Angelegenheit.
