Leute lasst euch sowas nicht andrehen!!
Geht für das Geld lieber einen trinken... schaut mal auf die Bearbeitungsgebühr.... da bleibt nichts übrig!!
ich hab das jetzt 3 Jahre gemacht und vorzeitig aufgelöst... eben weil ich "AUFGEKLÄRT" wurde...
180 Euro eingezahlt und was hab ich zurückbekommen?
0 Euro
Ich bin ziemlich sauer...
Riester....
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Beitrag von benjalina - 24.02.11 - 13:25 Uhr
Beitrag von kathi.net - 24.02.11 - 13:32 Uhr
Stell sich die Frage, warum man statt vorzeitig aufzulösen nicht erstmal stilllegt?
Beitrag von johanna1972 - 24.02.11 - 13:35 Uhr
Das ist nicht nur bei Riester so - sondern bei allen Versicherungen - wenn man diese vorzeitig auflöst zahlt man Bearbeitungsgebühren bei Verischerungen "Rückkaufswert" genannt - ich frage mich auch warum Du die gekündigt und nicht nur "still gelegt" hast.
Beitrag von curlysue1 - 24.02.11 - 13:36 Uhr
Aber man bekommt doch relativ hohe Zulagen, wenn man Kinder hat.
Kennt sich wer mit Riester genauer aus? Hätte da nämlich zu meinem Vertrag gerne mal eine Meinung, gerne per PN.
LG
Beitrag von brummel-baer - 24.02.11 - 14:11 Uhr
Das was Du in drei Jahren eingezahlt hast, zahle ich im Monat ein und bei mir lohnt es sich. Man sollte nur Geldanlagen abschließen, die man auch VORHER verstanden hat und deren Gebührenstruktur man kennt.
Beitrag von miau2 - 24.02.11 - 14:20 Uhr
Hi,
gib dem, der dich "aufgeklärt" hat einen Tritt in den A...., wenn dir das wirklich so erzählt wurde hat dieser jemand das verdient.
Du selbst hast dich ja mit dem rausgeschmissenen Geld (hätte nicht sein müssen) für das Vertrauen schon genug bestraft.
viele Grüße
Miau2, die ihre Riester-Anlage sicher nicht anhand dieses Beitrages kündigen wird
Beitrag von darkmoon66 - 24.02.11 - 14:25 Uhr
3 jahre und nur 180€?
Beitrag von grundlosdiver - 24.02.11 - 14:27 Uhr
???
Die Vertriebs- und Abschlussgebühr wird auf die ersten 5 Jahre verteilt.
Danach bleibt soweit ich weiß noch die Verwaltungsgebühr...
Die Kosten hast Du aber bei jeder Altersvorsorge. 
Mit 2 kleinen Kindern bekomme ich 754 Euro jährliche Zulage. Darauf soll ich verzichten?!? 
Und warum bezahlst Du in 3 Jahren nur 180 Euro ein? Was erwartest Du denn, was bei so einem geringen Beitrag raus kommt?!?
Beitrag von risala - 24.02.11 - 14:50 Uhr
Hi,
das ist der Mindestbetrag, der z.B. für Hausfrauen etc empfohlen wird.
Mein Mann hat auch einen Riestervertrag, weil er Hausmann ist, zahlten wir nur die 60€ jährlich ein (finanziell ist mehr im Moment nicht möglich).
Es hieß auch, dass er die entsprechenden Zulagen bekommen würde. Bekannt war dem Berater, dass ich KEINE Riesterrente habe und mein Mann kein steuerpflichtiges Einkommen.
Dann kam das erste Mal das Formular für die Beantragung der Zulagen - ausgefüllt, weggeschickt und ein paar Wochen später die schriftliche Info bekommen, dass mein Mann nicht zulagenberechtigt ist. Warum? Weil er kein steuerpflichtiges Einkommen hat und ich auch keinen Riestervertrag habe. Daraufhin haben wir den Vertrag auf Eis gelegt. Auch eine klassische Fehlberatung. Allerdings haben wir nicht aufgelöst - wir hoffen ja, dass mein Mann irgendwann wieder steuerpflichtige Arbeit bekommt und dann entsprechend einzahlen kann.
Gruß
Kim
Beitrag von ida-calotta - 24.02.11 - 14:56 Uhr
Hallo!
Das stimmt so aber nicht. Als ich mit meiner 1. Tochter Zuhause war habe ich den Riestervertrag auch auf die geringste Einzahlmöglichkeit herabgesetzt und so nur die Zulagen kassiert.
Lg Ida
Beitrag von risala - 24.02.11 - 15:20 Uhr
Hi,
doch - das stimmt schon.
Mein Mann ist aber nicht (mehr) in Elternzeit gewesen, als wir den Vertrag abgeschlossen haben. Solange Du in Elternzeit bist bekommst Du die Zulagen, er bekommt sie aus den og Gründen nicht.
Gruß
Kim
Beitrag von kruemelchen1806 - 26.02.11 - 21:40 Uhr
Hallo,
"Weil er kein steuerpflichtiges Einkommen hat und ich auch keinen Riestervertrag habe."
Auch nicht ganz richtig. Wichtig ist ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Selbst bei einem 400Eurojob kannst du freiwillig Sozialversicherung zahlen und bist damit zulagenberechtigt, liegst aber unter einem steuerpflichtigen Einkommen.
LG
Beitrag von marion2 - 24.02.11 - 15:07 Uhr
Hallo,
a) ist Riester keine Sparbuch
b) hättest du dir besser vor der Kündigung eine AUSKUNFT eingeholt
c) wurdest du nicht schlecht beraten, aber schlecht "aufgeklärt"
Du bist zu Recht sauer - aber auf den falschen.
Gruß Marion
Beitrag von verena1893 - 24.02.11 - 16:27 Uhr
Hallo,
wenn man kein eigenes Einkommen hat kann man den Beitrag auf 60,00 € jährlich herabsetzen und bekommt trotzdem alle staatlichen Zulagen.
Das hab ich auch gemacht seit ich kein Elterngeld mehr bekomme weil ich mir das nicht mehr leisten konnte den Monatsbeitrag.
Gruß Verena
Beitrag von valeska1979 - 24.02.11 - 18:12 Uhr
Hallo,
warum hast du den aufgelöst? Wegen Aufklärung?
Dann scheint die nicht besonders gut gewesen zu sein.
Aber bei 180€ ist der Verlust ja nicht groß....und Bearbeitungsgebühren muss man ÜBAERALL bezahlen.
Grüße
Beitrag von anarchie - 24.02.11 - 20:05 Uhr
Miese Aufklärung!
lg
melanie, die 60EUR im Jahr zalt und 1000EUR Zulage bekommt
Beitrag von mamavonyannick - 24.02.11 - 20:17 Uhr
Hallo,
vllt sollte man sich vorher erkundigen und hinterher nicht von "andrehen" sprechen. Und denkst du, die Versicherungen arbeiten für Lau? Natürrlich entstehen da verwaltungskosten. Wenn du dein geld nach 3 Jahren wieder haben willst, dann sollstest du dir eine Girokonto oder einen Sparvertrag zulegen. Aber sämtliche Rentenversicherung sind grundsätzlich nicht dafür da, nach 3 Jahren irgendwas raus haben zu wollen.
m.
Beitrag von cathy82 - 24.02.11 - 20:40 Uhr
Der Beitrag muss ...Prozent vom Einkommen betragen, um jährlich die 154,- Förderung zu bekommen.
Weiß grad leider nicht, wieviel Prozent das genau waren.
Der Beitrag wird anhand des Jahresbruttos vom VORJAHR berechnet.
Mein Jahresbrutto 2009 beispielsweise war um die 5000,- (da Ausbildung).
Habe im Jahr 2010 mtl. 8,- Euro bezahlt.
LG
Beitrag von marion2 - 24.02.11 - 21:00 Uhr
4 %
Beitrag von cathy82 - 24.02.11 - 21:09 Uhr
Ahhh...
es schwebte mir so im Kopf, war mir aber nicht ganz sicher.
Danke!
LG
Beitrag von risala - 25.02.11 - 08:34 Uhr
Hi,
nicht so ganz richtig - wenn Du kein Einkommen hast, dann ist der jährliche Mindestbetrag 60€.
Gruß
Kim
Beitrag von zuckerpuffel - 24.02.11 - 21:19 Uhr
Was hast du denn für eine "Aufklärung" bekommen????? Der, der das gemacht hat, weiß es scheinbar selbst nicht besser.
Mal abgesehen davon, dass du bei ALLEN Versicherungen bei einer vorzeitigen Kündigung Verluste machst und dann nur den Rückkaufswert erhälst - was bei Riester teilweise +/- 0 sein kann, da der Staat all seine Zulagen wieder haben möchte - hättest du dich bei deinem Versicherer erkundigen können.
Was hast du denn für einen Betrag erwartet bei 180 € eingezahlte Beiträge??? Riester hat eine Beitragserhaltungsgarantie, die bei Abauf bzw. Verrentung gilt und nicht bei Kündigung.
Ich hab selber einen Riestervertrag und werde für 2011 600 € Kinder- und 154 € meine Zulage bekommen. Kündigung wäre Quatsch. Vorallem, wenn du evtl nur 10 € ´mtl. einzahlen musst um davon zu profitieren.
Beitrag von susi-23 - 25.02.11 - 12:32 Uhr
Man kann nicht einfach 10 Euro einzahlen und gut ist. ES kommt darauf an wieviel man verdient. Ich habe meine Versicherung auch gekündigt. 55 Euro im Monat Gebühr und 5 Euro sparen. absoluter Quatsch. Damals durfte nichts von einer Abschlussgebühr gesagt werden. habe jetzt eine andere Abschlussgebür 5000Euro. Das ist günstig. Hab bei mehreren Versicherungen angerufen. Da bist Du für ne Abschlussgebühr von 10000 Euro und mehr.
Beitrag von zuckerpuffel - 25.02.11 - 15:41 Uhr
Ich frage mich wazu man die ganzen Vertragsunterlagen bekommt, wo all die Infos drin stehen bezügl. der Abschlussgebühr, Kosten usw, wenn die sich kein Mensch durchliest??? Die Abschlussgebühr bekommt außedem nicht die Versicherung sondern der Vermittler und diese Gebühr ist für gewöhnlich auf 5 Jahre angesetzt. Das steht übrigens auch in den Versicherungsbedingungen drin.
Mal abgesehen davon, dass eine Versicherung - egal welcher Art - KEIN Sparbuch oder ähnliches ist. Was einige scheinbar auch falsch zu verstehen scheinen.
Die 10 € waren als Beispiel gedacht. Natürlich kommt es drauf an wie viel man verdient. 4% vom Vorjahresbrutto müssten eingezahlt werden. Ein guter Vermittler bzw. Makler klärt auch einen darüber auf. Außerdem hat man für gewöhnlich einen Mund zum Fragen. Und wenn der Versicherungsvertreter nix sagt, kann man immer noch bei der Versichung anrufen und dort bezügl. der Kosten usw. sich erkundigen. Für gewöhnlich gibts auch eine Widerrufsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Police.
