Wichtige Frage! bedarfsgemeinschaft abzüge...

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Beitrag von crossover18 - 25.02.11 - 13:03 Uhr

also es geht darum ich wohne mit meiner mutter und meinem kleinen bruder zusamen "bedarfsgemeinschaft"
jetzt habe ich endlich =) arbeit gefunden und bin fest angestellt... verdiene an die 1500 euro..
meine frage ist jetz wie viel wird mir abgezogen? währe es sinnvoll mir eine eigene wohnung zu suchen das ich mein ganzes gehalt bekomme?

Beitrag von kathi.net - 25.02.11 - 13:11 Uhr

Yeah...... es ist Freitag #huepf#huepf#huepf

Beitrag von kathi.net - 25.02.11 - 13:13 Uhr

Sorry ;-) aber bis auf die üblichen Abzüge bei der Lohnabrechnung wird doch bei dir nichts abgezogen?!

Beitrag von bruchetta - 25.02.11 - 14:09 Uhr

Dein Nettogehalt wird bei einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Ob es so günstiger für Dich ist oder ob es günstiger ist, Miete, Lebenshaltungskosten usw. von Deinem Gehalt selbst zu tragen, weiß ich nicht.

Beitrag von king.with.deckchair - 25.02.11 - 21:34 Uhr

"Dein Nettogehalt wird bei einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet."

Nicht von Kind zu Mutter und Bruder. Er fällt aus der BG raus.