bin gerade bei meiner steuererklärung für 2010
wenn ich gefragt werde ob ich entgeldersatzleistungen erhalten habe klicke ich ja an (kind-krank 2 tage) und gebe dann den betrag ein den ich von der kk erhalten habe
soweit so gut
bei der auswertung gibt der rechner mir einen fehler an
warum ich angebe von 01.01-31.12 im arbeitsverhältnis gestanden zu haben und trotzdem entgeldersatzleistung bezogen habe
versteht das einer?
wiso steuerpragramm hilfe
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Beitrag von monschi82 - 26.02.11 - 17:12 Uhr
Beitrag von birkae - 26.02.11 - 17:38 Uhr
Wenn ein Kind 2 Tage krank ist, git es doch keine Ersatzleistung für Gehalt, oder?
Ersatzleistung ist Arbeitslosengeld, etc. ?
Beitrag von susannea - 26.02.11 - 18:39 Uhr
Doch Krankengeld und Kinderkrankengeld ist natürlich auch eine Lohnersatzleistung.
Beitrag von danaz - 26.02.11 - 18:27 Uhr
Hi,
habe mal mein WISO durchstöbert und finde das auch seltsam. Mich betraf das bisher nicht, deshalb hatte ich den Fall noch nicht, aber mich würde auch interessieren, falls mein Mann mal Krankentage nehmen müsste.
Fest steht, dass WISO sagt, Du musst es nicht bei Lohnersatzleistung eintragen, weil Du ja in Beschäftigung warst. Wo es allerdings anstelle dessen einzutragen ist, erschließt sich mir nicht. In der Hilfe stand auch, dass zum Beispiel Krankenkassenleistung wie eine haushaltshilfe nicht angegeben werden müssen, weil diese nicht dem progressionsvorbehalt unterliegen. was aber mit leistungen nach § 45 SGBV ist, steht dort nicht.
Vielleicht gilt aber hier das selbe. Wäre jedenfalls für mich logisch.
Bin gespannt, ob jemand Bescheid weiß. Unser Steuersystem ist echt sowas von kompliziert - einfach furchtbar.
danaz
Beitrag von susannea - 26.02.11 - 18:40 Uhr
Den Fehler kannst du getrost ignorieren, den habe ich ständig mit zwei verschiedenen EInkunftsratern bzw. auch Elterngeldbezug während ich gearbeitet habe. Sobald da was eingetragen ist, denkt der, man hat nicht gearbeitet. EInfach ignorieren!
