hallo,
mein mann hatte am mittwoch einen arbeitsvertrag unterschrieben. jetzt hat er am freitag eine zusage für eine bessere stelle erhalten. kann er den ersten vertrag jetzt noch vor arbeitsantritt zum 15.3. kündigen?
kündigen vor arbeitsantritt?
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Beitrag von caroleni - 26.02.11 - 22:09 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 26.02.11 - 22:26 Uhr
Hallo,
laut diesem Link sollte es grundsätzlich möglich sein: http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/arbeitsvertrag-kuendigung-vor-arbeitsantritt/
Welche Kü-frist steht denn im Vertrag?
vg, m.
Beitrag von seikon - 26.02.11 - 22:27 Uhr
Kommt drauf an was im Vertrag steht. Meistens ist in den Verträgen eine Klausel, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt von beiden Seiten ausgeschlossen ist.
Kündigt dein Mann doch, dann kann es sein, dass er eine Vertragsstrafe zahlen muss. I.d.R. sind das 2-3 Monatsbruttogehälter.
Er soll halt mit seinem Chef reden. Ggf. entlässt der ihn aus dem Vertrag.
Beitrag von mamavonyannick - 26.02.11 - 22:34 Uhr
Ich denke nicht, dass solch eine Klausel - dass man nicht kündigen DARF - zulässig wäre. Das, was du meinst, ist sicherlich das hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=70067&
Beitrag von seikon - 26.02.11 - 22:42 Uhr
Ne, es ist tatsächlich zulässig einen Kündigungsausschluss in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Der gilt aber dann natürlich für beide Seiten. Also es haben dann sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer ein Kündigungsverbot, da ja nicht eine Seite unangemessen benachteiligt werden darf.
Es darf also ein Kündigungsausschluss für beide Seiten vor Arbeitsantritt vereinbart werden.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_ausschluss.htm
Beitrag von parzifal - 28.02.11 - 11:16 Uhr
Es ging aber nicht darum, dass man nie kündigen darf, sondern nur nicht vor Arbeitsantritt.
Beitrag von nordlaender - 28.02.11 - 15:02 Uhr
Normalerweise wird eine Probezeit vereinbart.
Innerhalb der Probezeit können beide Seiten ohne nennenswerte Frist (fristlos oder max. 14 Tage) Kündigen.
Vor Antritt eine Stelle ist es zwar nicht die nette Art aber relativ problemlos.
