Schönen Guten Abend,
die Frage steht ja schon oben 
Also ich habe eine Tochter und habe 2 Jahre Elternzeit angegeben und lasse mir 1 Jahr Elterngeld auszahlen.
Wie wird das Elterngeld berechnet wenn ich z.b. Nächstes Jahr wieder schwanger werde und davor nicht arbeiten gehe???
Ich kapiere es einfach nicht, sorry.
Danke für die Antworten.
LG
Marion
Elterngeld beim 2. Kind - Frage - Hilfe
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Beitrag von babywill2010 - 27.02.11 - 18:37 Uhr
Beitrag von miau2 - 27.02.11 - 19:00 Uhr
Hi,
eigentlich ganz einfach.
Genommen werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (vom zweiten Kind).
Wenn diese Monate alle NACH dem ende vom EG-anspruch vom ersten Kind sind und du in dieser Zeit auch kein Einkommen hast erhältst du 300 Euro, ggfs. noch Geschwisterbonus von 75 Euro (der wird gezahlt bis das erste Kind 3 ist).
Wenn in diesen 12 Monaten noch welche mit EG-Anspruch vom ersten Kind liegen werden diese nicht in die Berechnung eingezogen. Dafür werden Monate von vor dem Mutterschutz vom ersten Kind herangezogen.
Je nachdem wie viele das sind und wie viel du verdient hast kann das EG dann mehr als 300 Euro betragen. Die genaue Berechnungsformel findest du im Internet (bei Berechnungsgrundlagen von 1000 Euro oder weniger gibts mehr als 67%). Der Geschwisterbonus wäre dann evtl. auch höher, die 75 euro sind der Mindestbetrag - ansonsten gibt es 10%.
Viele Grüße
Miau2
