Hallo zusammen.
Habe das erste Mal eine Steuererklärung gemacht und steh jetzt echt blöd da.
Hab gerade gelesen, dass ich einen Entlastungsbetrag bekommen kann.
Tenor war immer den würde ich nicht bekommen, weil ich mit meinem Freund zusammenlebe. Allerdings schmeißen wir unser Geld nicht in einen Topf jeder Bezahlt seine Sachen und anteilig die gemeinsamen Kosten wie Miete.
Also, eine Wohngemeinschaft. Demnach nicht eine Haushaltsgemeinschaft, oder? Wie sieht es der Fiskus?
Und dann wär da noch die Sache, dass ich immer die Steuerklasse I hatte und ja aber alleinerziehend bin.
Der Kindsvater zahlt Unterhalt, allerdings nicht in vollem Umfang, da er noch anderweitig Unterhaltspflichten hat.
Ich müsste dann alles nachträglich noch ergänzen lassen.
Vielleicht kann mir ja einer fachkundige Antworten liefern?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Wieso hab ich Steurklasse I und nicht II obwohl alleinerziehend?
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Beitrag von manndela - 27.02.11 - 20:46 Uhr
Beitrag von wuchtbrumme79 - 27.02.11 - 20:50 Uhr
Wenn du mit dem Kindsvater zusammen lebst, bleibst du bei 1... da kannste machen nix! Nur wenn du tatsächlich alleine in einem haushalt mit kind lebst, kannst du in 2 gehen und selbst da mußt du erst nen Antrag stellen!
Ist bei uns nicht anders und haben 2Kinder!
Beitrag von manndela - 27.02.11 - 20:58 Uhr
Danke für die schnelle Antwort.
Nein, mit dem Kindsvater lebe ich nicht mehr zusammen.
Beitrag von cazie71 - 27.02.11 - 21:58 Uhr
Hallo.
Ist egal, ob du mit KV zusammenlebst, oder nicht. Es zählt JEDE Person im Haushalt, die über 18 ist.
LG
Beitrag von wuchtbrumme79 - 28.02.11 - 17:07 Uhr
geanau das ist egal ob Kindsvater oder Freund!
Beitrag von emmy06 - 27.02.11 - 21:04 Uhr
ohne gewähr, aber mein wissensstand ist folgender: sobald außer dir eine weitere erwachsene person im haushalt lebt, hast du kein anrecht auf steuerklasse 2
lg
Beitrag von silbermond65 - 27.02.11 - 21:26 Uhr
Da eine weitere erwachsene Person ab 18 (also dein Freund) mit im Haushalt lebt ,zählst du fürs Finanzamt was die Steuerklassen betrifft nicht als alleinerziehend.
Die 2 steht dir also nicht zu.
Beitrag von thea21 - 28.02.11 - 08:06 Uhr
Wieso bezeichnest du dich als alleinerziehend, wenn du mit deinem Freund zusammen lebst?
Beitrag von clautsches - 28.02.11 - 09:20 Uhr
Du bist nicht alleinerziehend.
LG Claudi
Beitrag von vwpassat - 28.02.11 - 10:08 Uhr
Du lebst mit Deinem Freund zusammen.
Wie kommst Du auf die Idee, alleinerziehend zu sein???
Achso, ob er der Vater ist oder nicht, spielt da überhaupt keine Rolle.
Demzufolge Steuerklasse 1 - Ist doch alles richtig.
