zur Arbeit liegt? (sondern entgegen gesetzte Richtung?)
ich bin allein erziehend und auf einen Vollzeitjob angewiesen. anderenfalls würde ich alg2 erg beziehen müssen. leonie ist 4 und geht 45h die woche in den Kiga.
dieser ist allerdings 9km von mir entfernt. meine Arbeitsstätten letztes jahr aber wesentlich näher gewesen (zB 3km von meiner wohnung)
kann ich den weg zum kiga absetzen? also den GESAMTEN weg oder nur den, der mein Arbeitsort zu meiner wohnugn entfernt ist)
Bitte nur antworten wenn jemand das GENAU weiß. schwammige Antworten hatte ich durch Kollegen schon genug. danke.
Steuer- kann man den weg zum kiga absetzen, wenn er nicht AUF dem Weg
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Beitrag von kaltesherz0907 - 01.03.11 - 19:20 Uhr
Beitrag von vwpassat - 01.03.11 - 19:45 Uhr
"" Bitte nur antworten wenn jemand das GENAU weiß. schwammige Antworten hatte ich durch Kollegen schon genug. danke. ""
Vorweg, ich weiß es NICHT, könnte mir aber vorstellen, dass dies durch den Kinderfreibetrag abgegolten ist. Weil sonst brät hier jeder seine Extrawurst.
Würde aber da meinen Steuerberater anrufen bzw. direkt auf dem Finanzamt nachfragen. Dann hast Du die Info aus 1. Hand.
Beitrag von rindviehchen - 01.03.11 - 19:53 Uhr
Hallo,
du kannst nur die Fahrten von deiner Wohnung zu deiner Arbeitsstätte ansetzen. Und zwar die kürzeste Strecke.
Das mal zu den Entfernungskilometern.......
Andererseits.....laut Definition der Werbungskosten:
"•Als Werbungskosten (Abk. WK) werden Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Einkommensteuer von den Einnahmen abzuziehen."
denke ich das man es damit begründen könnte.......denn es sind ja Kosten die deinen Erwerb sichern.
Ich würde es beim Finanzamt einfach mal drauf ankommen lassen.....
vg
Rindviehchen
Beitrag von windsbraut69 - 02.03.11 - 07:19 Uhr
"Bitte nur antworten wenn jemand das GENAU weiß. "
Frag einfach beim Finanzamt nach, die wissen das ganz genau.
Gruß,
W
Beitrag von thea21 - 02.03.11 - 08:06 Uhr
Vor genau dieser Frage stand ich auch, mir wurde aber mitgeteilt, dass dieses "Thema" mit dem Kinderfreibetrag abgegolten ist.
Beitrag von mausichen1988 - 02.03.11 - 14:50 Uhr
Nach der Definition der Werbungskosten wäre es abzugsfähig, jedoch wird allgemein die Auffassung vertreten, dass es durch den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld bereits abgegolten ist.
Ich an deiner Stelle würde die Kosten trotzdem ansetzen. Falls sie gestrichen werden, würde ich Einspruch einlegen und auf meiner Meinung beharren, dass diese Kosten eben nicht durch den Kinderfreibetrag abgegolten sind. Erst wenn du eine Einspruchsentscheidung bekommst, würde ich aufgeben, da eine Klage nicht lohnen würde.
Manchmal muss man beim FA etwas hartnäckiger sein, zumeist wird dann bei diesen kleinen Beträgen eh abgeholfen.
Also wie gesagt, ich bin der Meinung einen Versuch ist es wert!
LG
