Erbschaft Wohngeldstelle und Familienkasse melden?

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Beitrag von schnullertrine - 01.03.11 - 20:14 Uhr

Hallo,

wir haben heute von einer Erbschaft erfahren und jetzt wollte ich wissen ob ich es der Wohngeldstelle und Familienkasse melden muss. Heute kam der Bewilligungsbescheid für das Wohngeld und der Antrag für den Kinderzuschlag ist noch in Bearbeitung. In dem Fall würde ja eine Überzahlung vorliegen, und wir wollen das dann ja sofort zurückbezahlen.

LG

Beitrag von myimmortal1977 - 02.03.11 - 00:26 Uhr

"In dem Fall würde ja eine Überzahlung vorliegen"

Sehr gut erfasst.

Deshalb unterschreibt man ja auch auf den Anträgen, dass man jegliche Veränderungen über Vermögensverhältnisse unverzüglich der Stelle meldet.

LG Janette

Beitrag von schnullertrine - 02.03.11 - 11:47 Uhr

Hallo,

Vermögen ist gut :-) Sind nur knapp 400 €. Naja ich habe eben bei der Wohngeldstelle angerufen. Ich brauche nichts weiter zu machen. Man darf wohl ein Vermögen bis zu 60.000 € haben. Wenn man aber das anlegt und dadurch Zinsen bekommt müsste man das angeben.

Bei der Familienkasse habe ich auch Bescheid gesagt, dort sagte man, dass ich von den zuständigen Sachbearbeiter dann noch Post bekomme.

LG