Frage zum Elterngeld (Gehaltsabrechnungen) wichtig *danke *

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Beitrag von celestine84 - 02.03.11 - 09:32 Uhr

Hallo ihr lieben #winke

Habe mal eine Frage zum Thema Elterngeld, bzw. Gehaltsnachweise.
Man muss ja die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der EZ einreichen.
Mein Mutterschutz beginnt heute, also am 02. März und der ET ist der 13. April.
Nun eine total doofe frage wegen Schwangerschaftsdemenz, welche Monate brauche ich (Gehaltsabrechnungen)
Von März 2010 bis März 2011 oder von April bis April oder von März bis Februar?

Mannooo will doch heute alles fertig machen #klatsch

Ich bedanke mich im voraus und wünsche allen einen schönen #sonne Tag :-)

LG Cel #verliebt

Beitrag von widderbaby86 - 02.03.11 - 09:38 Uhr

Huhu,

ich hab den antrag einfach bei meinem Arbeitgeber abgegeben und von denen ausfüllen lassen, weil ich genauso auf dem Schlauch stand wie du! :-p

Beitrag von wemauchimmer - 02.03.11 - 10:21 Uhr

Hi,

Du musst keine Gehaltsabrechnungen bringen, sondern der AG muss ein entsprechendes Formular ausfüllen. Das ist bei dem Elterngeldantrag dabei.
Die müssen März 2010 bis Februar 2011 reinschreiben.
Außer, wenn Du bei diesen Monaten welche dabei hattest, wo Du wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben warst und dadurch weniger verdient hast. Solche Monate werden weggelassen und es kommen entsprechend viele Monate von noch früher dazu.

Und ich würde Dir empfehlen, es nicht "einfach beim AG abzugeben", denn so haben wir's gemacht (sehr große Firma) und sie haben es prompt falsch ausgefüllt, nämlich mit den 12 Monaten vor der Geburt, so daß wir nochmal eine Schleife drehen mussten...

Und klar, Du kannst es heute noch nicht fertigmachen, weil Du dort auch den Geburtstermin reinschreiben musst und den kennst Du ja noch nicht.
Aber keine Panik. Für den EG-Antrag brauchst Du sowieso erst ein Baby und eine Geburtsurkunde.

LG und alles Gute!

Beitrag von susannea - 02.03.11 - 11:02 Uhr

DAs kann sie machen, muss es aber nciht. Es steht ihr frei die Gehaltsnachweise zu nehmen, steht so im BEEG und den Richtlinien drin ;)

Beitrag von sunshine1176 - 02.03.11 - 10:39 Uhr

Hallo Cel,

ich habe die Gehaltsabrechnungen abgegeben und nichts über den Arbeitsgeber machen lassen. Meine Tochter ist im Dezember 09 geboren und die Elterngeldstelle wollte die Abrechnungen von November 08 - November 09 haben.

Also bei dir dann: März 10 - März 11

LG sunshine

Beitrag von susannea - 02.03.11 - 16:49 Uhr

März bis März ist eh MIst, wären dann ja 13 Monate!
Mutterschutz beginnt im März, es gibt Mutterschaftsgeld, also nur bis Februar.

Beitrag von susannea - 02.03.11 - 11:02 Uhr

Abrechnungen musst du von März 2010 bis Februar 2011 einreichen, denn es tählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz!

Beitrag von sunshine1176 - 02.03.11 - 11:12 Uhr

Das scheint echt unterschiedlich zu sein. Bei mir hieß es die 12 Abrechnungen bis inkl. dem Vormonat der Geburt. Also wie oben geschrieben.

Am besten sollte man wahrscheinlich einfach die zuständige Elterngeldstelle anrufen!

Beitrag von susannea - 02.03.11 - 16:23 Uhr

Nein, das ist einheitlich, hängt davon ab, ob du Mutterschaftsgeld erhältst oder nicht (z.B. Beamten erhalten keines!).

Beitrag von sunshine1176 - 02.03.11 - 19:14 Uhr

Ich habe Mutterschaftsgeld erhalten und musste sie trotzdem wie geschrieben so abgeben!

Beitrag von susannea - 02.03.11 - 19:41 Uhr

Wie gesagt, das ist gar nicht zulässig, das spricht dafür, dass du mehr als 12 abgeben musstest. ;)