3 J. Sonderurlaub ohne Vergütung-Angestellte FRAGEN???

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Beitrag von line81 - 02.03.11 - 10:41 Uhr

Hi,

vielleicht kennt sich jemand aus hier? Als Angestellte im ö.D. kann ich ja bis zu 5 Jahren Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nehmen.
Nun meine Frage: Dürfte ich in der Zeit z.B. eine Ausbildung machen? Muss ich meinem AG davon erzählen?

Danke und LG Line

Beitrag von manavgat - 02.03.11 - 11:12 Uhr

Du kannst doch in der Zeit machen was Du willst, das geht doch den AG nichts an!

Gruß

Manavgat

Beitrag von kati543 - 02.03.11 - 11:36 Uhr

Bist du dir da soooo sicher?

Elternzeit ist z.B. Sonderurlaub. Und jegliches Beschäftigungsverhältnis muß vom AG genehmigt werden. Das geht den AG sehr wohl etwas an.

Beitrag von manavgat - 02.03.11 - 12:10 Uhr

Blödsinn.

Weiterbildung geht den AG nichts an. Da kann jeder machen, was er will.

Manavgat

Beitrag von kati543 - 02.03.11 - 12:17 Uhr

Eine Ausbildung ist aber keine Weiterbildung in dem Sinne. Eine Ausbildung wird auch in aller Regel bezahlt.

Im übrigen ist das, was ich geschrieben habe keineswegs Blödsinn.

Beitrag von kati543 - 02.03.11 - 12:23 Uhr

Wenn eine bereits verbeamtete Person eine AUSbildung machen will, ist das eigentlich eine komplette Umorientierung oder aber ein Rückschritt zum derzeitigen Stand.
Sonderurlaub bekommt man auch nicht ohne Grund.
Eine Weiterbildung oder ein Studium ist während des Sonderurlaubs gestattet - ein neuer AG (was eben bei einer Ausbildung der Fall wäre) muß genehmigt werden. Eine Weiterbildung während eins Sonderurlaubs wird bei Beamten sogar teilweise bezahlt.