Hallo ihr lieben,
fange mal ganz vorne an. Ich habe am 23.11 nach 3 jähriger Elternzeit wieder bei meinem Arbeitgeber angefangen. Vorher war ein Gespräch mit dem Niederlassungsleiter (inzwischen einen neuen). Dabei wurde gesagt (nichts schliftlich, da keine Änderung), daß ich an meinen alten Arbeitsplatz komme und wenn mein Kollege einverstanden ist, auch meine alten Arbeitszeiten (Vollzeit von 05.00 Uhr bis 13.30). Mein Kollege war einverstanden, er arbeiten von 10.00 Uhr bis 18.30.
So, nun erhielt ich gestern (nachdem ich schon 3 Monate so arbeite) ein Schreiben:
Der guten Ordnung halber, teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Arbeitsplatz inzwischen auf Wechselschicht umgestellt wurde (ok, war vorher auch schon so, also nicht erst während meiner Elternzeit). Bei Notwendigkeit müssen wir daher Schichtarbeit anordnen.
Das wollen Sie in meinen Vertrag schreiben und ich solls unterschreiben. Auf die Frage, was ein Notfall wäre, wurde mir nicht geantwortetl. Wenn mein Kollege Krank ist oder Frei hat, arbeite ich 10 Stunden. Danach kommt ein anderer Kollege und macht bis 18.30.
Ich bin seit 21 Jahren in diesem Betrieb.
Ich habe noch nicht unterschrieben, da ich absolut keine Betreuungsmöglichkeit habe für meine Tochter an 3 Nachmittagen in der Woche.
Was kann ich tun? Gibt es irgendwas, was mir helfen könnte?
lg
viwi
Änderungsvertrag, gibts ein Gesetz ?
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Beitrag von viwi - 02.03.11 - 12:32 Uhr
Beitrag von cunababy - 02.03.11 - 13:14 Uhr
hm,
also pauschal würde ich sagen, dass die Zeiten stehen, die in deinem Arbeitsvertrag stehen. Einer Änderung würde ich nicht zu stimmen, denn du hast ja keine Betreuung. Das hört sich für mich irgendwie danach an, dass Sie dich los werden wollten. Frei nach dem Motto, wenn Sie unterschrieben hat, dann gibs Fleißig Notfälle, an denen du ja nicht kannst und ratz fatz biste raus. Unterschreib nciht. sollten Sie komisch werden, geht zum Betriebsrat oder frage einen Anwalt, ob Sie dich zwingen können.
VG Cunababy
Beitrag von manavgat - 02.03.11 - 13:16 Uhr
Du musst keiner einseitigen Vertragsänderung zustimmen. Sitz es aus.
Gruß
Manavgat
Beitrag von nobility - 02.03.11 - 14:14 Uhr
Hallo viwi,
da dein z.Zt. bestehender Arbeitsvertrag inhaltlich nicht bekannt ist, und das Schreiben deines AG nach deiner Sachdarstellung lediglich Änderungen der Arbeitszeit beinhaltet wäre es dennoch vorsorglich ratsam, damit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Es muss geklärt werden, ob dein AG dir einen neuen veränderten Arbeitsvertrag anbietet und den alten Kündigen will. Ferner geregelte oder ungeregelte Arbeitszeit und deren Aufteilung. Die Bezahlung für z.B. ungeregelte Arbeitszeit. Und natürlich ob ungeregelte Arbeitszeit die Betreuung deiner Tochter gefährdet.
Um einer evtl. Kündigung deines AG zuvor zu kommen würde ich den AG schriftlich um Prüfungs- und Bedenkzeit bitten.
Viel Glück !
Nobility
Beitrag von viwi - 02.03.11 - 14:48 Uhr
Ich habe keine Arbeitszeiten im Vertrag stehen. Der Vertrag ist ja schon ziemlich alt.
Ja, meinen Arbeitgeber habe ich um ein nochmaliges klärendes Gespräch gebeten. Da warte ich noch auf Antwort. Es ist ja nicht so, daß ich mich weiger. Ich könnte sogar an 2 Tagen in der Woche. Aber das scheint nicht zu interessieren.
Mal abwarten.
Danke dir für Deine Antwort.
Achja, der Betriebsrat hat sich auch eingeschaltet.
lg
viwi
