Hallöchen,
ich habe eine Fragen wie ich mich jetzt verhalten muss oder sollte.
Ich bin in der 6ten SSW und mein Arbeitsvertrag läuft bis Mitte Mai. Ich habe dem Arbeitsamt bereits bescheid gegeben und mich im vorab arbeitslos gemeldet. Ich wusste da noch nicht das ich Schwanger bin.
Wie ist das jetzt weil ich vor der Arbeitslosigkeit Schwanger wurde? Mein Vertrag läuft aus und wie muss ich mich jetzt gegenüber dem Arbeitsamt verhalten? Wer hat Erfahrung? Was muss ich jetzt beachten? Bekomme ich jetzt kein Arbeitslosengeld?
Liebe Grüße Latti
Schwanger, vor der Arbeitslosigkeit *Bitte um Rat*
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Beitrag von latinasalsa - 02.03.11 - 15:44 Uhr
Beitrag von thea21 - 02.03.11 - 15:54 Uhr
Wird der Vertrag denn nicht verlängert!?
Beitrag von ballroomy - 02.03.11 - 15:54 Uhr
Am Tag nach Ablauf Deines Vertrages musst Du Dich persönlich arbeitslos melden. Bisher bist Du ja nur arbeitssuchend gemeldet, das ist was anderes.
Klar bekommst Du ALG 1 (sofern Du bisher einen Anspruch darauf erarbeitet hast). Du stehst dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung. Sobald Du in Mutterschutz gehst übernimmt die KK und bezahlt Dich weiter in Höhe des ALG 1. Ab Geburt musst Du Elterngeld beantragen, das wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.
Soweit meine Infos, aber vielleicht meldet sich noch wer, der genauer bescheid weiß.
LG
Beitrag von latinasalsa - 02.03.11 - 16:18 Uhr
Aber das Arbeitsamt kann nichts sagen, weil ich eben vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit Schwanger wurde, oder?
Beitrag von windsbraut69 - 02.03.11 - 16:30 Uhr
Du kannst schwanger werden, wann Du willst.
Beitrag von kati543 - 02.03.11 - 17:18 Uhr
Schwangerschaft ist keine Krankheit. So wie tausende Frauen arbeiten, wenn sie schwanger sind, kannst du auch arbeitslos gemeldet sein, wenn du schwanger bist. Du musst dich natürlich trotzdem um einen Job aktiv bemühen und dich bewerben. Es ist unerheblich , wann du schwanger geworden bist. Wenn du mindestens 1 Jahr gearbeitet hast, bekommst du ALG1. Wenn du ALG1 noch beziehst, wenn du in Mutterschutz gehst, dann erhältst du Mutterschutzgeld in Höhe des ALG1 von der Krankenkasse. Du wirst dazu am letzten Tag vor Muschu automatisch vom Arbeitsamt abgemeldet und eigentlich sollte auch die Meldung an die KK automatisch gehen (meine Erfahrung ist eine andere
). Wenn dein ALG1-Bezug vorher endet, bekommst du kein Mutterschaftsgeld.
Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Elterngeld bist du beitragsfrei in der KK versichert.
Sobald du dir sicher bist wegen deiner SS und die erste kritische Phase vorbei ist, sagst du einfach bei deinem Sachbearbeiter bescheid.
Beitrag von latinasalsa - 03.03.11 - 09:11 Uhr
DANKE für deine Anwort
