Hallo,
die Tochter meines Mannes aus erster Ehe ist 18 geworden und ist in der Ausbildung (bald 3tes Lehrjahr). Wir haben nun eine Tochter seit November 2010. Lt. Anwalt kommt erst unsere Tochter, dann ich und dann erst die Tochter aus erster Ehe, wobei dann nichts mehr für sie übrig bleiben wird. Nun möchte mein Mann, dass sie den Unterhaltstitel rausrückt an ihn (Jugendamt weiss hier Bescheid). Oder MUSS man hier unbedingt eine Abänderungsklage einreichen? Aber diese Kosten könnte sich sowohl die Tochter als auch mein Mann sparen- bringt ihr doch eh nix ....?!
Was meint ihr?
lg
wg. Unterhaltstitel....wer kann helfen?
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Beitrag von novembersonne2010 - 02.03.11 - 23:13 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 03.03.11 - 07:43 Uhr
Soweit ich weiß,kommen erst die Kinder und dann irgendwelche Mütter.
Warum soll die Tochter den Unterhaltstitel rausrücken? Damit sie dann freiwillig verzichtet?
Muß er überhaupt noch für sie zahlen? Wenn ja ,dann doch eh nicht mehr lange.
Macht doch eine Abänderungsklage.
Beitrag von susannea - 03.03.11 - 08:11 Uhr
Die Reihenfolge stimmt, weil sie ja nun nicht mehr Midnerjährig ist. Nach minderjährigen Kindern kommt dann die Mutter des zu betreuenden Kindes und dann erst sie.
http://www.juraforum.de/lexikon/unterhalt-rangfolge
Beitrag von silbermond65 - 03.03.11 - 09:53 Uhr
Ah ,danke .
Beitrag von manavgat - 03.03.11 - 12:11 Uhr
Eine 8-jährige muss nicht betreut werden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von susannea - 03.03.11 - 12:26 Uhr
Wo siehst du was von 8jähriger Tochter? Mal davon ab, das das Gerichte doch z.T. anders sehen!
Beitrag von novembersonne2010 - 03.03.11 - 23:04 Uhr
Hallo Leute...
also meine Tochter ist 4 Monate alt und seine erste Tochter 18 und in Ausbildung!!!!
Beitrag von susannea - 03.03.11 - 08:12 Uhr
Meiner Meinugn nach müsst ihr solange zahlen bis ihr eine Abänderungsklage gemacht habt.
Denn der Unterhaltstitel ist ja gültig!
Rausrücken würde ich den auch nicht, denn damit hat man ja Anspruch aufs Geld!
Der Anwalt hat Recht mit der Reihenfolge der Unterhaltspflichtigen!
Beitrag von manavgat - 03.03.11 - 12:11 Uhr
Die Reihenfolge ist falsch.
Das jüngere (unter 18 Jahre) alte Kind kommt zuerst. Dann kommt die 18-jährige und danach erst irgendwelche Mütter!
Gruß
Manavgat
Beitrag von susannea - 03.03.11 - 12:27 Uhr
Das ist falsch!
Mütter kommen bei Kindern die noch zu betreuen sind zuerst!
Link dazu ist oben ja eingestellt!
Beitrag von novembersonne2010 - 03.03.11 - 23:03 Uhr
genau so ist es susannea! Hab nochmal mit Anwalt gesprochen...
Beitrag von susannea - 03.03.11 - 12:29 Uhr
Es kommen sogar alle Ehegatten vor nicht-proiviligierten volljährigen Kindern, wie ich gerade gesehen habe!
Also kommt das Kind in Ausbildung definitiv erst danach!
