Hallo zusammen,
meine Schwägerin hat sich von meinem Bruder getrennt und die gemeinsame Wohnung behalten.
Meine Eltern haben den beiden im Dezember 2010 Geld für eine neue Einbauküche geliehen und nun wollen sie dieses von ihr zurück, da sie ja gerne alles behalten wollte.
Sie will das Geld meinen Eltern monatlich zu 500 Euro-Raten abstottern.
Jetzt sind wir nun schon im Monat 3 nach Trennung (es war im Januar) - Toll oder - im Dezember neue Küche, neue Eheringe und und und...naja, die Liebe war wohl nicht so groß - Sie hat jedenfalls immer wieder neue Ausreden, warum sie bisher noch nicht mit den Zahlungen begonnen hat.
Nun will sie etwas Schriftliches von meinen Eltern. Könnte sie einen Schuldschein meinen ? Ich spreche ja nicht mit ihr, meine Eltern auch nicht - nur mein Bruder und der hat - so leid es mir tut - kein Durchsetzungsvermögen, traut sich nicht usw.
Was meint ihr dazu ? wie sieht so ein Schriftstück aus ?
lg betty
Schuldschein oder was ??
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Beitrag von betty38 - 03.03.11 - 14:18 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 03.03.11 - 14:24 Uhr
Am besten machen Deine Eltern ein Aufforderungsschreiben, in dem alles genau steht, sprich Hauptforderung und wie hoch die monatlichen Raten sein sollen und zu wann sie sie zu bezahlen hat. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass sie reinschreiben, dass, wenn sie mit mehr als zwei Monatsraten in Rückstand gerät, dann der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig wird. Sollte sie bis dahin immer noch nichts gezahlt haben, dann wäre ein Mahnbescheid zu veranlassen das Sinnvollste.
Beitrag von kathi.net - 03.03.11 - 14:25 Uhr
Und wenn sie das nicht unterschreibt?
Beitrag von sonne.hannover - 03.03.11 - 14:28 Uhr
sie muss das nicht unterschreiben.
Beitrag von kathi.net - 03.03.11 - 14:42 Uhr
Also wenn vorher schon nichts schriftlich fixiert wurde, kann ich mir kaum vorstellen, wie man die Forderungen jetzt (wo es ja nicht mehr so rosig läuft) durchsetzen will.
Beitrag von sonne.hannover - 03.03.11 - 14:45 Uhr
Verträge kann man ja auch mündlich schließen. Aufforderungsschreiben, um sie in Verzug zu setzen und danach einen Mahnbescheid fertigen.
Beitrag von windsbraut69 - 03.03.11 - 14:47 Uhr
Mündliche Vereinbarungen sind aber schwierig nachzuweisen.
Beitrag von sonne.hannover - 03.03.11 - 14:48 Uhr
gibt ja wohl genug Zeugen.... Außerdem braucht man für einen Mahnbescheid, später Vollstreckungsbescheid nichts "nachzuweisen".
Beitrag von windsbraut69 - 03.03.11 - 15:18 Uhr
"Außerdem braucht man für einen Mahnbescheid, später Vollstreckungsbescheid nichts "nachzuweisen". "
Für den Mahnbescheid erstmal nicht, wohl aber, wenn widersprochen wird.
Genug Zeugen? Die TE spricht gar nicht mit der Schwägerin und der Bruder ist lt. ihrer Aussage ein Feigling....
Beitrag von kathi.net - 03.03.11 - 14:48 Uhr
Dem MB widersprechen..... dann dürfen die Eltern gern klagen und einen Vertrag nachweisen.
BTW: Die Eltern müssten dann schon gegen beide, also auch ihren Sohn, vorgehen, da das Geld an beide verliehen wurde. Das hat mit der Auteilung des Hausrats nach der Trennung gar nichts zu tun.
Beitrag von sonne.hannover - 03.03.11 - 14:50 Uhr
Das Darlehen für die Küche hat mit der Aufteilung des Hausrates nicht das Geringste zu tun..... Die Eltern müssen nicht gegen den Sohn klagen, der hat die Küche ja nicht behalten.....
Beitrag von kathi.net - 03.03.11 - 14:52 Uhr
Eben. Wenn das Darlehen an BEIDE gegeben wurde, sind dafür auch BEIDE verantwortlich. Egal, wie sich die beiden dann einigen.
Beitrag von sonne.hannover - 03.03.11 - 14:55 Uhr
das ist nicht korrekt, es ist eine gesamtschuldnerische Haftung, sprich: Man kann sich aussuchen, gegen wen man vorgeht !
Beitrag von windsbraut69 - 03.03.11 - 15:19 Uhr
Die Eltern haben GELD verliehen, die Küche hat doch damit nur höchst indirekt zu tun.
Beitrag von sassi31 - 03.03.11 - 14:42 Uhr
Dann haben deine Eltern schlechte Karten, wenn sie das Geld ohne vertragliche Regelung verliehen haben.
Beitrag von kathi.net - 03.03.11 - 14:24 Uhr
Ich könnt mir ja eher vorstellen, dass deine Schwägerin meint, sie sollen ihr mal (schriftlich) nachweisen, dass das Geld nur geliehen war. Wurde das denn irgendwie irgendwas nachweislich vereinbart?
Beitrag von darkmoon66 - 03.03.11 - 14:50 Uhr
Ich spreche ja nicht mit ihr, meine Eltern auch nicht
ich denke geanu das ist der Knackpunkt.....
Warum denn nicht?Nur weil sie sich von Deinem Bruder getrennt hat.....Kindergarten sowas....nur wer spricht dem kann geholfen werden,ich denke falsche Eitelkeit ist hier fehl am Platz....immerhin stellt ihr eine Forderung an sie die ihr nur schwer beweisen werden könnt.....
Beitrag von betty38 - 04.03.11 - 08:46 Uhr
Nein nein, ich habe einfach kaum was mit ihr zu tun... aber ich werde sie wohl mal bei fb ansprechen...
Meine Eltern sind ihr gegenüber sehr zurückhaltend...
Aber es stimmt wohl. Ein Vertrag über das geliehene Geld wurde nie erstellt...
