Hallo,
ich habe nun die Möglichkeit mir etwas nebenbei dazu zu verdienen. Ich bin im Moment in Elternzeit. Der Verdienst schwankt zw. 164€ und 250€. Jenachdem wieviel Aufträge (Heimarbeit: Chips zusammenstellen) ich bekomme und auch schaffe.
Nun ist die Frage inwieweit wird es mir aufs Elterngeld angerechnet?
Ab August gehe ich auch Teilzeit wieder arbeiten. Möchte die Heimarbeit dann gerne weiter machen. Wieviel kann ich da steuerfrei dazuverdienen...?
Gibt es eine Grenze wo keine Steuern abgezogen werden dürfen?
LG und danke für eure Antworten...
Sandra
Frage Elterngeld und Nebenjob!
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Beitrag von maxin - 05.03.11 - 11:45 Uhr
Beitrag von pauli1983 - 05.03.11 - 12:32 Uhr
das wird ans elterngeld angerechnet, deshalb bin ich damals trotz angebot zu hause geblieben, denn ich hätte nur 1/3 behalten dürfen.
Beitrag von moehre1512 - 05.03.11 - 12:44 Uhr
Das wird alles beim Elterngeld angerechnet, also sozusagen abgezogen.
lg
Beitrag von susannea - 05.03.11 - 12:47 Uhr
Diese Aussage ist falsch, denn abgezogen wird es eben nicht! Nur angerechnet!
Beitrag von moehre1512 - 05.03.11 - 12:59 Uhr
Okay, angerechnet und somit etwas abgezogen, nicht 1 zu 1. Falsch ausgedrückt. Sorry.
lg
Beitrag von susannea - 05.03.11 - 12:48 Uhr
Angerechnet wird im Bezugszeitraum alles. Es wird dann aus der Differezne der EInkommen dien Elterngeld berechnet.
Beitrag von superaen - 05.03.11 - 13:30 Uhr
Hallo Sandra,
berechne beim Elterngeldrechner (http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/) nochmals mit den ALTEN Angaben dein Elterngeld. So wie vor dem Antrag.
Dann gibst du für die Monate, in denen du nun doch Einkommen hättest, deinen voraussichtlichen Verdienst an. Und schon siehst du, was du in diesen Monaten an Elterngeld bekommst und kannst es gegenrechnen.
Es ist zwar so, dass es aufs Elterngeld angerechnet wird, wenn man mehr als den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt, aber oft lohnt es sich trotzdem! 
Habe eben ein Bsp. gerechnet:
Wenn du vor der Geburt zB 1000 Euro netto hattest, würdest du ohne Geschwisterbonus 653 Euro Elterngeld bekommen.
Bekommst du nun BRUTTO 240 Euro Verdienst IN der Elternzeit, bekommst du 603 Euro Elterngeld in dieser Zeit plus dein Verdienst, den du ja vielleicht als 400-Euro-Job auch steuerfrei bekommen kannst.
Also kann es sich dennoch lohnen! 
Rechne einfach mal dein Beispiel durch!
LG
Anne
Beitrag von maxin - 05.03.11 - 15:02 Uhr
Hallo Anne. Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bekomme nur den Sockelbetrag von 300€ zzgl 75€ Geschwisterbonus. Also dürfte es nicht angerechnet werden? Sind 400€ Jobs generell steuerfrei? Man muss das doch dann auch beim Fa als sonstige Einkünfte angeben oder?
Beitrag von superaen - 05.03.11 - 18:51 Uhr
Also die 300 Euro sind anrechnungsfrei und bei dem Betrag der Bonus für Justin auch.
Ich hab es dir grad bei dem Rechner durchgerechnet. Wenn es als Minijob (400-Euro-Job) deklariert ist, ist der Job steuerfrei und du bekommst die 240 Euro zusätzlich zum Elterngeld.
Bei Nettolohn.de kommt direkt folgende Antwort:
"Bis zu einem Einkommen von 400 € sind Sie von der Steuerlast befreit."
ABER er wirkt sich dennoch am Ende auf die Berechnung eures Progressionssteuersatzes aus, so wie das Elterngeld... also kann es sein, dass ihr mehr an Steuern am Jahresende zurückzahlen müsst, aber dazu kann ich dir nichts genaues sagen! 
LG
Beitrag von maxin - 06.03.11 - 19:49 Uhr
Lieben Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast. Somit weiß ich erstmal bescheid und werde den Job annehmen 
Da freu ich mich doch sehr...Wenn ich dann wieder arbeiten gehe muss ich dann erstmal rechnen, ob es sich noch lohnt
Denn zu viel ans FA möchten wir natürlich nicht zurückzahlen müssen...
LG und Danke Sandra
