Bin vor 14 Tagen nach 1 Jahr Erziehungszeit wieder in meinen Job zurück. Leider sind meine Arbeitszeiten nicht wirklich familienfreundlich, abends bis 18 Uhr und Samstags. Zu diesen Zeiten muss mein Männe meist auch arbeiten. Krippe geht nur bis 15:30, bei meinem Gehalt müssten wir für einen guten Babysitter auch noch draufzahlen. Einen wirklich verlässlichen muss man auch erst mal finden, mit dem Jetzigen klappt es auch nicht wirklich. Oma und Opa können auch nicht aufpassen. Werde mir wohl eine andere Stelle suchen müssen, obwohl mir meine Arbeit wirklich Spaß macht.
Wollte jetzt versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu erwirken, damit ich beim Arbeitslosengeld nicht gesperrt werde.
Worauf muss ich achten, wie sollte ich meinem Chef das am Besten verklickern?
Bin für alle Tipps zu haben.
LG
Aufhebungsvertrag/Widereinstieg nach Elternzeit
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Beitrag von sigidrifa - 05.03.11 - 19:27 Uhr
Beitrag von harveypet - 05.03.11 - 19:34 Uhr
auch mit einem Aufhebungsvertrag bekommst du 3 Monate Sperre!! Nur wenn dein Chef dich kündigt gibt es keine.
Beitrag von sabuscha - 05.03.11 - 20:16 Uhr
hallo,
wende dich doch mal an das jugendamt, die vermitteln tagesmütter und diese sind meistens viel flexibler als krippe. außerdem übernimmt das jugendamt (je nach ankommen) zumindes teilweise die kosten für eine tagesmutter.
würde dir vom auhebungsvertrag abraten, da dieser bewirkt als ob es deine stelle garnicht gab, dadurch verlierst du sehr viele ansprüche...
viel erfolg!
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 00:08 Uhr
Wenn du wegen fehlender Kinderbetreuung kündigen musst gibts in der Regel keine Sperre.
Beitrag von myimmortal1977 - 06.03.11 - 00:35 Uhr
Du kündigst und ggf. lässt Dich für den Rest der Zeit (unentgeltlich) freistellen.
Wenn Du aufgrund mangelnder Kinderbetreuung kündigst, gibt es keine Sperre beim A-Amt.
Einen Aufhebungsvertrag von AN Seite zu erwirken ist sehr schwer, wenn man denn auch noch auf eine Abfindung hofft. Da hofft man meistens umsonst.
LG Janette
