Hallo,
ich bin momentan noch in der Ausbildung, letztes Jahr hatte ich noch 2 Urlaubstage.
Ich bekam ein Beschäftigungsverbot von meiner FÄ und im Anschluss war ich dann auch sofort im Mutterschaftsurlaub. So hatte ich also nicht mehr die gelegenheit die letzten 2 Urlaubstage zu verbrauchen.
WIe ist das denn jetzt bekomme ich die U-Tage noch, weil auszahlen darf man die nicht.
Und stehen mir die normalen Urlaubstage trotz des Mutterschaftsurlaub zu?
Weil auf meinen Plan steht nix davon das ich Urlaub habe für dieses Jahr, bei allen anderen ja
Resturlaub in der Ausbildung?
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Beitrag von kleine-elfe87 - 05.03.11 - 21:39 Uhr
Beitrag von tinka85 - 05.03.11 - 23:07 Uhr
Hallo,
ich kann dir garnicht sagen wie das läuft, aber wieso klärst du das nicht einfach mit deiner Personalabteilung? Das wäre bei mir (auch Azubi, aber habe die 2 Kinder bereits vor Ausbildungsbeginn bekommen) garkein Problem das anzusprechen.
Beitrag von kleine-elfe87 - 06.03.11 - 00:01 Uhr
Naja, wenn ich meiner Chefin anspreche, kommt von ihr sowieso dann wieder so ein Spruch:" Haben dir deine 14 wochen Mutterschaftsurlaub nicht gereicht" Und wenn ich mir vorher nicht sicher bin ob mir das 100% zusteht will ich sie auch erst gar nicht darauf ansprechen und sie reizen das sie 3-4 wochen nicht mehr mit mir redet und mich nur doof anmacht
andere bezugspersonen hab ich da leider nicht da sie das geschäft privat führt.
Beitrag von tinka85 - 06.03.11 - 00:14 Uhr
Ih wie ätzend...klingt nicht gerade nach einem angenehmen Arbeitsklima =(
Gut ok in einem kleinen Betrieb sieht das anders aus...Wir sind ja nun doch ein sehr großes Unternehmen und ich hab einen super Draht zu meiner Ausbilderin toi toi toi.
Dann drücke ich dir die Daumen, dass du hier noch die korrekte Information bekommst.
LG
Beitrag von myimmortal1977 - 06.03.11 - 00:47 Uhr
http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/urlaubsanspruch-mutterschutz-elternzeit-1606/
Beitrag von kleine-elfe87 - 06.03.11 - 00:52 Uhr
Vielen Dank!!
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 02:02 Uhr
Der Urlaub bleibt genau wie der für die Zeit während des Mutterschaftsurlaubes (zählt wie Arbeitszeit) usw. erhalten.
Wenn das Arbeitsverhältnis endet, muss ausgezahlt werden, sonst darfst du den Urlaub natürlich nehmen!
