Was passiert mit Urlaub (in meinem Fall 2010 und 2011), den man vor dem Mutterschutz/Elternzeit nicht mehr nehmen kann? Muss der Arbeitgeber den ausbezahlen oder wird der einfach auf nach der Elternzeit (was ja u.U. drei Jahre sein kann) übertragen?
Was passiert mit Urlaub, den man vor der Elternzeit nicht nehmen kann?
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 06.03.11 - 11:33 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 06.03.11 - 11:48 Uhr
Es wird übetragen, nach der Elternzeit kannst du ihn wieder nehmen.
LG Alla
Beitrag von nitojeem - 06.03.11 - 14:00 Uhr
naja bei mir war es ein tag denn ich noch übrig hatte von meinem urlaub der wurd mir dann ausgezahlt
oder du musst mal bei dir in der firma fragen wie das aussieht mit auszahlen lassen oder das du denn sonst in 3 jahren nimmst.
aber ich denk mal die werden dir denn ausszahlen
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 15:01 Uhr
Rein rechtlich bleibt der erhalten (wenn du mit dem AG eine Auszahlugn vereinbarst, wird das wohl auch gehen, hast aber keinen Anspruch darauf).
Wenn du z.B. 3 Jahre in Elternzeit gehst und 2014 wieder arbeiten gehst (und vorher dort nicht Teilzeit arbeitest), dann bleibt der Urlaub bis zum 31.12.2015 bestehen und verfällt erst dann.
Das du bis Ende des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub hast und der AG nur für volle Monate Elternzeit (ohne Teilzeit) kürzen darf, weißt du, oder?
Beitrag von derhimmelmusswarten - 06.03.11 - 19:11 Uhr
Ich werde dort nie wieder arbeiten. Mein Chef wird mir kündigen, sobald er darf. Ich gehe dann davon aus, dass er dann nach der Kündigung, wann auch immer die sein wird, den Resturlaub bezahlen muss? Aber immerhin verfällt er ja dann nicht.
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 20:08 Uhr
Er darf dir erst am ersten Arbeitstag mit entsprechender Kündigungsfrist kündigen, also wirst du wohl dort noch arbeitenmüssen bzw. dann den Urlaub nehmen müssen,d enn du willst ihm das Geld für mindestens einen, eher zwei Monate doch nicht schenken, oder?
Wenn du den dann nach der Kündigung nciht mehr nehmen kannst, dann muss er den auszahlen.
