hi ihr lieben
mein arbeitsgeben will mich nach der elternzeit nicht wieder einstellen, deswegen muss wenigstens prophylaktisch der antrag auf arbeitslosengeld her :(
jede menge anlagen sollen mit dem antrag abgegeben werden....
jetzt meine frage:
was zählt zu den "bescheinigungen für entgeldersatzleistungen"???
kindergeld?
elterngeld?
mutterschaftsgeld?
wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen würde :)
Was sind Entgeldersatzleistungen? antrag auf arbeitslosengeld I
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Beitrag von skiji - 06.03.11 - 11:45 Uhr
Beitrag von miau2 - 06.03.11 - 12:00 Uhr
Hi,
Kindergeld ist keine Entgeldersatzleistung. Dazu zählen Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld (wer mehr als 6 Wochen krank war), Kurzarbeitergeld, m.W. auch das, was bei Streik gezahlt wird - ohne Gewähr -, ALGI...andere fallen mir jetzt so spontan nicht ein.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von skiji - 06.03.11 - 12:15 Uhr
elterngeld und mutterschaftsgeld also daaaaaaaaanke :)
ich hab zwei blätter dazu in meinem antrag bekommen. diese müssen dann wohl an die elterngeldstelle zum ausfüllen und ... wegen mutterschaftsgeld an die krankenkasse?? geschickt werden???
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 14:59 Uhr
Nein, beim Mutterschaftsgeld an die KK und Elterngeld, da brauchst du den Elterngeldbeschied und den Kidnergeldbeschied musst du auch einreichen, wegen der Anrechnung der Kindererziehugnszeiten bzw. der Elternzeit.
UNd ich befürchte, dann musst du noch begründen, warum du bei deinem AG nicht arbeiten gehst, wenn du doch einen hast!
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 14:58 Uhr
Wie er will dich nicht mehr einstellen?!?
Muss er aber, wenn du nur in Elternzeit warst. Deshalb erstmal mit dem AG und einem RA auseinadersetzen und erst, wenn du die Kündigung in der Hand hältst (geht frühestens am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit, aber dann ja mit entsprechend langer Frist), brauchst du dich um den Rest zu kümmern!
Elterngeld und Mutterschaftsgeld, lass dir gleich noch den Antrag zur Anrechnung von Kindererziehugnszeiten geben, denn die Zeiten zählen wie eingezahlt, dass Einkommen wird dann aber von davor oder fiktiv berechnet!
Beitrag von windsbraut69 - 06.03.11 - 17:33 Uhr
Dein AG muß Dich nicht "wieder einstellen", sondern weiter beschäftigen und kann Dir erst nach der Elternzeit frühestens kündigen!
Erst DANN mußt Du auch - falls er kündigen sollte - einen Antrag auf ALGI stellen.
Gruß,
W
Beitrag von skiji - 06.03.11 - 17:47 Uhr
sorry, hab mich nicht ausführlich genug ausgedrückt.
mein arbeitsvertrag war auf 2 jahre befristet und lief aus während ich noch in elternzeit war.
ich habe mich erneut beworben, aber als mami wollen sie mich nicht mehr haben ;)
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 19:07 Uhr
Dann ist damit ein vollkommen andre Sachverhalt eingetreten und das ist auch beim ALGI nachher noch von Interesse, du bist nciht mehr in Elternzeit!
Du befindest dich nur zur Kindererziehung zuhause und möchtest dann diese Zeiten angerechnet bekommen und du möchtest wieder arbeiten.
Also musst du dich 3 Monate bevor du wieder arbeiten möchtest arbeitssuchen melden und am 1. Tag dann spätestens arbeitslos.
