Steuerklassenwechsel

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Beitrag von lauren1982 - 06.03.11 - 18:05 Uhr

Hallo ihr Lieben,
hab mal eine Frage zu den Steuerklassen.
Wir werden im April heiraten. Im Sommer wird unser Baby kommen.
Wegen der Höhe des Elterngeldes habe ich mir gedacht, dass wir erst einmal beide in Steuerklasse vier gehen, da wir ungefähr gleich viel verdienen.
Wenn das Baby dann da ist, würde mein Mann in die Steuerklasse 3 gehen.
Geht das? Hab nämlich mal gehört, dass man nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln darf.
Liebe Grüße, Lauren

Beitrag von sonne_1975 - 06.03.11 - 18:34 Uhr

Dein Mutterschutz fängt im Juni an, also ist bei dir Verdienst im Mai relevant. Wenn ihr im April erst heiratet, dann könnt ihr im Mai die Lohnsteuerklassen gleich auf 3 und 5 ab Juni ändern.

LG Alla

Beitrag von susannea - 06.03.11 - 18:36 Uhr

Ihr braucht die Steuerklassen nach der Hochzeit ja erstmal dann gar nicht zu wechseln (denn 4/4 entspricht 1/1).

Ihr könntet in dem Falle wohl aber auch mehrmals wechseln, denn nach der Heirat zählt es nicht als Wechsel. Wobei ich dann anch der Heirat eher noch schnell in 3 (du) und 5 (dein Mann) gehen würde, um das Elterngld zu erhöhen und erst nach Beginn des Mutterschutzes dann tauschen.

Beitrag von kati543 - 07.03.11 - 09:11 Uhr

Der Steuerklassenwechsel nach der Heirat zählt nicht als Wechsel. Ich würde, um das Elterngeld zu erhöhen auch die Kombi 3/5 wählen. Denn das Elterngeld wird nach dem Netto berechnet. Also du die 3 dein Mann die 5. Während des Muschu kannst du wieder wechseln. Er die 3 und du die 5. Aber Achtung: Elterngeld unterliegt der Progression!!!