hallo ihr lieben,
ich arbeite im midijob verhältnis 401 euro brutto. ich war jetzt eine woche krank und hab dadurch ja 10 stunden nicht arbeiten können. dürfen sie mir die 10 stunden vom gehalt abziehen?ß ich muss im monat 45 stunden für 401 euro brutto arbeiten. wenn sie mir aber geld abziehen, bin ich und meine kinder ja nicht mehr krankenversichert. helft mir mal bitte. danke
gruss chris
Midijob und Krankschreibung???
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Beitrag von jaro01 - 06.03.11 - 19:36 Uhr
Beitrag von harveypet - 06.03.11 - 19:46 Uhr
sie dürfen es weder bei einem Mini-Midi oder Maxijob abziehen!!!
Beitrag von sternenmami - 06.03.11 - 19:58 Uhr
sind die 401€ denn dein festes gehalt oder wirst du nach stunden bezahlt? wenn das dein festes gehalt ist dann keine angst, dann wird dir nichts abgezogen. wirst du aber nach den stunden bezahlt die du arbeitest, dann bekommst du für die zeit der krankschreibung natürlich kein geld... dh auch, dass du dann für die zeit (zb für den monat, in dem du weniger als 401€ bekommst) nicht krankenversichert wärst.
glg
Beitrag von harveypet - 06.03.11 - 20:00 Uhr
dummfug. Auch in einem Minijob wird Krankzeit gezahlt....zumindest laut Gesetz.
Beitrag von kathi.net - 06.03.11 - 20:04 Uhr
So ein Blödsinn.....
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 20:26 Uhr
DAs ist dann aber gesetzeswidrig!
Beitrag von sternenmami - 06.03.11 - 21:20 Uhr
ganz ruhig leute. sie hat gefragt und ich habe geantwortet. ich fass es ja wohl nicht... mir wurde das selber nur so gesagt, und meist ist es so, dass in einem midijob immer ein festes gehalt gezahlt wird, also dass sie nicht nach std bezahlt wird die sie nur arbeitet. dh auch wenn sie krank ist bekommt sie das gleiche geld... ich kenne aber ihren vertrag etc. nicht, also muss ich ja wohl erstmal alle möglichkeiten auflisten. was ist hier heute eigentlich los bei urbia das alle so angriffslustig sind!? (in anderen foren keifen die sich auch schon die ganze zeit an)
glg
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 21:39 Uhr
Vielleicht hält man dann besser den Mund, wenn man keine Ahnugn hat.
Bloß weil du dich scheinbar so hast abspeisen lassen (und evtl. ums Geld betrügen lassen), kannst du den Unfug doch nicht an andere weiter geben!
Beitrag von windsbraut69 - 07.03.11 - 07:23 Uhr
Es ist völlig egal, wie ihr Vertrag lautet, da es gesetzliche Regelungen gibt!
Gruß,
W
Beitrag von demy - 07.03.11 - 08:21 Uhr
Hallo,
gut, ich schreibe s dann mal anders.
Die gängige Praxis von Arbeitgebern, sich bei Minijobs um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und um die Lohnfortzahlung bei Urlaub zu drücken ist schlicht und ergreifend rechtswidrig.
Das dies gängige Praxis ist, liegt zu einem sehr großen Teil daran, das sich die 400,-€ "Billiglohnsklaven" so ziemlich alles gefallen lassen.
Das wird dahingehend von den "Lohnsklaven" meistens mit so Sätzen wie:
"was soll man denn machen"
noch zusätzlich unterstützt.
Jetzt mal zu dem rechtlichen und deinen Hinweis auf den Arbeitsvertrag.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Entgeltfortzahlung eindeutig geregelt.
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Hier der Paragraph für den Arbeitsvertrag:
§ 12 Unabdingbarkeit
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__12.html
Das heißt, das jede Regelung die von allen Paragraphen außer § 4 Abs. 4 abweicht UNWIRKSAM ist.
Für die Zukunft, nicht alles glauben was einem so erzählt wird, egal zu welchen Thema, sondern Aussagen auf ihre Richtigkeit einfach mal überprüfen.
Gruß
Demy
Beitrag von denis412 - 07.03.11 - 11:38 Uhr
Das seh ich auch so !!! Ich find es grausam, wieviel Müll hier manche erzählen !
Beitrag von windsbraut69 - 07.03.11 - 07:22 Uhr
Das ist völliger Unsinn!
Gruß,
W
Beitrag von thea21 - 07.03.11 - 07:45 Uhr
In welcher Traumwelt lebst du denn?
Warum verbreitest du so einen Blödsinn?
Beitrag von manavgat - 07.03.11 - 11:40 Uhr
Unfug.
Gruß
Manavgat
Beitrag von manavgat - 07.03.11 - 11:40 Uhr
Völlig egal, ob Midi- oder Minijob. Lohnfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer.
Gruß
manavgat
