Huhu
also irgendwie steige ich da nicht so ganz durch. Aber wahrscheinlich kann mir ja hier jemand mal erklären wie das so läuft. Wir bekommen voraussichtlich am 6 September unser Kind. Am 25.07 ist letzter Arbeitstag und ab 26.07 bis 01.11 ist laut Arbeitgeber Mutterschutz. Ab wann soll ich dann Elterngeld beantragen. Ab Geburt Kind oder ab Ende Mutterschutz? Mutterschaftsgeld wird ja dem Elterngeld angerechnet oder?Wenn ja bekommt man dann nur 10 Monate Elterngeld weil vorher ja die 2 Monate verrechnet werden
. Stehe da total auf der Leiter - sorry.
LG Hexe12-17
Mutterschutzgeld/Elterngeld
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Beitrag von hexe12-17 - 06.03.11 - 22:28 Uhr
Beitrag von hexe12-17 - 06.03.11 - 22:29 Uhr
Sorry meinte in der Überschrift natürlich Mutterschaftsgeld
Beitrag von susannea - 06.03.11 - 23:41 Uhr
Beantragen kannst du es direkt ab der Geburt, bekommen aber erst ab dem Tag, wo das Elterngeld mehr ist als eine andere dir zustehende Lohnersatzleistung.
Du hast nach der Geburt keine 2 Monate Mutterschutz, sondern nur 8 Wochen, das macht einen deutlichen Unterschied ;)
Beitrag von anthea21 - 06.03.11 - 23:45 Uhr
Hallo,
du musst es sogar direkt ab Geburt beantragen. Und ja, du bekommst nur 10 Monate Elterngeld effektiv + die paar Tage von dem einen Monat, weil das Mutterschutzgeld angerechnet wird. Ganz doof wenn man das Geld splittet: auch dieser kleine Monatsbeitrag wird dann gesplittet und mitten im Elterngeldbezug hat man dann also einen Monat mit noch weniger Geld.
Liebe Grüße,
Karin
Beitrag von catch-up - 07.03.11 - 09:43 Uhr
Elterngeld solltest oder besser kannst du erst nach der Geburt des Kindes beantragen! Die Elterngeldstelle möchte nämlich eine Kopie des Bescheides der KK über Mutterschaftsgeld haben!
Und dann beantragst du das Elterngeld ab dem Geburtsdatum! Die ersten 8 Wochen wird das Mutterschaftsgeld + AG-Zuschuss auf das Elterngeld angerechnet und dann bekommst du *genau* nur noch 10 Monate Elterngeld!
