Beantragung von Leistungen in der Elternzeit

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Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 10:54 Uhr

Hallo,

muss mal was fragen. Ich hatte gestern eine Diskussion mit einer Freundin, die ebenfalls schwanger ist. Sie meinte, wenn man in der Elternzeit Leistungen (es ging um Wohngeld und Kinderzuschlag) beantragen möchte, wird nur der Grundbetrag des Elterngeldes (also die 300€) als Einkommen gewertet, alles was darüber gezahlt wird nicht.
Stimmt das so?
Konnte ich mir so gar nicht vorstellen?!

Manu

Beitrag von daisy80 - 07.03.11 - 11:22 Uhr

Nee, umgekehrt ;-)
300 Euro sind anrechnungsfrei. Alles, was darüber geht, wird angerechnet.

Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 11:29 Uhr

Ach so...das klingt logisch ;-)

Danke dir!

Beitrag von mama2003-2009 - 07.03.11 - 11:33 Uhr



Ich hoffe Du erreichst was :) meld dich mal was rausgekommen ist....

Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 11:35 Uhr

???

Beitrag von mama2003-2009 - 07.03.11 - 11:54 Uhr

Sorry hatte nicht gesehen das du noch ne andere antwort hattest.....


Ich würde anrufen und nachfragen ....

Beitrag von mama2003-2009 - 07.03.11 - 11:54 Uhr

sorry, bin im Tread verrutscht..... vergiss meine Antworten einfach *gg*

Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 12:06 Uhr

Hab´s jetzt auch mitbekommen ;-)