Hallo,
muss mal was fragen. Ich hatte gestern eine Diskussion mit einer Freundin, die ebenfalls schwanger ist. Sie meinte, wenn man in der Elternzeit Leistungen (es ging um Wohngeld und Kinderzuschlag) beantragen möchte, wird nur der Grundbetrag des Elterngeldes (also die 300€) als Einkommen gewertet, alles was darüber gezahlt wird nicht.
Stimmt das so?
Konnte ich mir so gar nicht vorstellen?!
Manu
Beantragung von Leistungen in der Elternzeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 10:54 Uhr
Beitrag von daisy80 - 07.03.11 - 11:22 Uhr
Nee, umgekehrt 
300 Euro sind anrechnungsfrei. Alles, was darüber geht, wird angerechnet.
Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 11:29 Uhr
Ach so...das klingt logisch 
Danke dir!
Beitrag von mama2003-2009 - 07.03.11 - 11:33 Uhr
Ich hoffe Du erreichst was :) meld dich mal was rausgekommen ist....
Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 11:35 Uhr
???
Beitrag von mama2003-2009 - 07.03.11 - 11:54 Uhr
Sorry hatte nicht gesehen das du noch ne andere antwort hattest.....
Ich würde anrufen und nachfragen ....
Beitrag von mama2003-2009 - 07.03.11 - 11:54 Uhr
sorry, bin im Tread verrutscht..... vergiss meine Antworten einfach *gg*
Beitrag von manu-ll - 07.03.11 - 12:06 Uhr
Hab´s jetzt auch mitbekommen
