Hallo,
ich hab jetzt schon ein bischen im Netz versucht was zu finden, aber leider nicht das gefunden was ich suche. Und zwar ist es so:
Die Eltern meines Mannes sind geschieden und der Vater ist neu verheiratet. Diese neue Frau hat eine Tochter. Mein Mann hat 2 Geschwister.
Wie ist das beim erben. Erbt diese Tochter den selben Anteil wie mein Mann und seine Geschwister obwohl sie nicht die leibliche Tochter ist?
Ich sag schon mal danke für die Antworten.
Schöne Grüße
bienen1975
Erbfolge, wer erbt alles was?
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Beitrag von biene1975 - 07.03.11 - 16:49 Uhr
Beitrag von kathi.net - 07.03.11 - 16:54 Uhr
Wenn sie nicht adoptiert ist, erben nur die leiblichen Kinder. Zumindest den Pflichtteil
und sofern kein Testament existiert.
Beitrag von parzifal - 07.03.11 - 17:20 Uhr
Wenn kein Testament vorhanden ist erbt die Ehefrau regelmäßig 50 % und die leiblichen Kinder den Rest.
Beitrag von tigaluna - 07.03.11 - 18:42 Uhr
Wenn durch Testament nichts anderes geregelt wurde und das Kind vom Vater adoptiert wurde, dann erhalten alle (inkl. deinem Mann) den gleichen Teil.
Das die Ehefrau erst 50 % erbt und dann die Kinder den Rest bekommen ist nicht richtig. Zuerst erben die Kinder, dann die Eltern und dann erst die anderen.
Wiki kann auch helfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Beitrag von landmaus - 07.03.11 - 18:47 Uhr
Hi,
wie wäre es denn, wenn Du den von Dir eingestellten Link auch mal liest? Deine Antwort ist totaler Unfug.
Bei Zugewinngemeinschaft erben die Ehefrau und die (gesamten) Nachkommen je 1/2.
VG
Beitrag von tigaluna - 07.03.11 - 18:58 Uhr
Sorry, Zugewinngescheinschaft hab ich nicht dran gedacht. Da es auch Lebensformen gibt, die das nicht möglich machen.....
Beitrag von zubbeline - 08.03.11 - 08:58 Uhr
an was denkt man denn sonst zuerst???
Zugewinngemeinschaft besteht doch automatisch immer dann, wenn nichts aneres vertraglich festgelegt wurde
Beitrag von parzifal - 08.03.11 - 09:17 Uhr
Eier doch nicht so rum. Zieh endlich den Schuh an.
Auch Deine Ausrede mit den "anderen Lebnsformen" hilft Dir nicht daraus.
Auch wenn keine Zugewinngemeinschaft bestände (was der absolute Regelfall ist) sondern Gütertrennung etc. würde der Ehegatte nämlich trotzdem erben. Nur mit anderer Quote.
Beitrag von parzifal - 07.03.11 - 19:01 Uhr
Erst wird eine Adoption unterstellt, von der überhaupt nicht die Rede ist und eine Besonderheit darstellen würde und dann wird eine komplett falsche Rechtsauskunft erteilt.
Rechtsfragen zu beantworten solltest Du daher zukünftig besser vermeiden.
Beitrag von tigaluna - 07.03.11 - 19:10 Uhr
Na wie gut, das ich das nicht unterstellt habe. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, da es von Bedeutung sein könnte.
Und was ich beantworte, das entscheide ich. Und nicht irgendwelche rumquarkenden User, von denen es hier mehr als genug gibt. Schliesst euch zusammen ein, dann könnt ihr euch gegenseitig belehren.
Davon abgesehen sollte man Informationen aus dem Internet nie zur Grundlage machen, sondern lediglich zur Information nehmen. Rechtsauskünfte erteilen gerne die entsprechenden Stellen.
Beitrag von gh1954 - 07.03.11 - 19:17 Uhr
>>>Und was ich beantworte, das entscheide ich.<<<
Aber dann doch bitte keine Fantasie-Antworten.
Beitrag von parzifal - 07.03.11 - 20:08 Uhr
Klar entscheidest nur Du darüber falsche Antworten zu geben.
Wem nützt dies aber? Dir? Dem Fragesteller jedenfalls nicht. Den lässt Du im Zweifel grob fahrlässig ins Messer laufen.
In Rechtsfragen ist "gut gemeint" fehl am Platz.
Wenn man es nicht weiß ist Schweigen hilfreicher als rumzuraten was man dann noch ohne Einschränkung als Richtig verkauft.
Stell doch beim nächsten mal klar, dass Du es nicht weißt aber eine Vermutung äußerst wie es sein könnte.
Versuch jetzt nicht Deinen falschen Rat irgenwie schönzureden, sondern zieh den Schuh an.
Das wäre die richtige Art mit einem Fehler umzugehen.
Beitrag von hauke-haien - 08.03.11 - 09:01 Uhr
Kommt drauf an, wer stirbt!
Könntest du deine Frage bitte etwas genauer formulieren?
LG, H.H.
Beitrag von risala - 08.03.11 - 09:45 Uhr
Hi,
ich kann dir sagen, wie es beim tod meines Opas war:
Mein Opa hatte aus erster Ehe einen Sohn, wurde geschieden und bekam mit meiner Oma meine Mutter (also 2 leibliche Kinder). Als er starb, erbte meine Oma 50%, der Sohn bekam nur den Pflichtteil (war testamentarisch so festgelegt worden - enterben geht ja nicht so einfach) und meine Mutter den Rest. Gleiches wäre anwendbar bei Adoptivkindern, die leiblichen Kindern gleich gestellt werden.
Stiefkinder sind hiervon idR ausgenommen. Heisst also, die 2. Ehefrau erbt 50% und den Rest Dein Mann & Geschwister. Die Stieftochter erbt erst dann (100%), wenn die Mutter danach ebenfalls stirbt - die anderen gehen dann leer aus.
Gruß
Kim
