Ich habe mal eine Rechtsfrage:
Meine Eltern haben eine (fragliche?) Idee-mein Vater will ein großes Haus kaufen, wir dürften dann jetzt schon darin wohnen und wenn meine Eltern "nicht mehr alleine können" wollen sie miteinziehen. Ich soll ihnen dann behilflich sein und nach ihrem Tod das Haus erben.
Also, reden wir mal über das Rechtliche-geht so was denn ?

Mein Vater würde uns mietfrei wohnen lassen-aber mein Mann will das nicht, da wir selbständig sind und sonst was absetzen können. Was ist besser ?
Andere Frage: wenn das Haus meinem Vater gehört und er zum Pflegefall wird, und es verkauft werden müßte, sehen wir ganz schön blöd aus?!
Wenn er "nur" sterben würde- dann muß das Haus aber auch mit anderen Erben (mein Bruder ) geteilt werden-das ist ja dann auch schlecht wenn man die Vereinbarung zwischen meinem Vater und mir sieht?



Könnte mein Vater mir das Haus denn komplett schenken?
Also, wer kennt sich aus??? Ist das eine gute Idee?
Ich sehe mich rechtlich immer irgendwie schlecht beraten...
Bitte Tips!
mit Eltern zusammen wohnen- wie rechtlich regeln...????
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Beitrag von clarafee - 07.03.11 - 20:47 Uhr
Beitrag von schwilis1 - 07.03.11 - 20:51 Uhr
ich weiß nicht wie das rechtlich wäre...
Aber bei uns hätte es mit sicherheit Mord und Todschlag gegeben, wären meine Eltern damals mit meinen Großeltern zuammengezogen, sie schlugen meinen Eltern übrigens den selben Deal vor.
Meine Mutter wollte nicht darauf eingehen, mit gutem Recht. Letzten Endes war es so, dass meine Mutter gepflegt werden musste und meine großeltern noch quietschfidel sind :( (versteh das smily nicht falsch, ich trauere nur immer noch um meine mom)
Beitrag von clarafee - 07.03.11 - 21:05 Uhr
Das tut mir sehr leid !
Ich habe eigentlich auch mehrere Bedenken-wollte nur mal gerne auch die Rechtslage kennen. Aber ich fürchte, dass die moralischen Verpflichtungen hinterher schwieriger sind als die rechtlichen....
Beitrag von bruchetta - 08.03.11 - 08:07 Uhr
Das Haus gehört dann Deinem Vater (Eltern).
Reicht die Rente nicht für eine etwaige Pflege oder Pflegeheim, wird das Haus belastet.
Stirbt Dein Vater, müßt Ihr höchstwahrscheinlich (je nachdem wieviel Kapital er sonst noch so hat) Deinen Bruder mit der Hälfte des Wertes des Hauses auszahlen.
Beitrag von cunababy - 08.03.11 - 08:51 Uhr
Hi,
dein Vater müsste das Haus sofort euch schenken, dass ihr alleine im Grundbuch steht. Dann würde ich ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Außerdem müsste die Sache mit der Pflege vertraglich geregelt werden.
Nach 10 Jahren ist die Erbschaft verjährt und dein Bruder kann nicht mehr ran.
Ob das ganze fair ist und ob das so eine gute Sache ist für alle, dass müsst ihr selber entscheiden. Ich würde mich hierzu von einem erfahrenen Anwalt veraten lasse, der kann ich aus Erfahrung sagen, ob und unter welchen Umständen so eine Konstellation klappen kann.
VG CUnababy
Beitrag von zubbeline - 08.03.11 - 08:54 Uhr
dein Vater könnte dir das Haus schenken und vertraglich mit einbringen, dass Du dann später für seine Pflege zuständig bist. Problem ist dann aber die 10 Jahresfrist, wenn deinem Vater vorher etwas passieren würde oder doch eine Heimunterbringung notwendig werden würde.
Ansonsten weiß ich ja nicht, was dein Vater sonst noch so hat. Deinem Bruder steht zumindest der Pflichtteil (Hälfte des gesetzichen Erbteils) zu, also dann 1/4 des Hauses, wenn nichts anderes mehr zu vererben ist. Dafür müßte dein Vater dann aber ein Testament machen, sonst ist es das halbe Haus.
Laßt euch am besten beim Anwalt beraten.
Beitrag von tritratrullalala - 08.03.11 - 09:58 Uhr
Hallo,
abgesehen von den rechtlichen Aspekten, würde ich mich an Eurer Stelle mit deinem Bruder zusammen setzen und dem erklären, wie Eure Absprache aussieht. Ich habe das im Bekanntenkreis erlebt, dass eine ähnliche Regelung für sehr viel Miss-Stimmung in der Familie gesorgt hat, die sich nie wieder klären lassen konnte. Ihr könnt das ganze rechtlich wasserdicht regeln - wenn Ihr das menschliche nicht abklärt, wird da keiner froh.
LG,
Trulli
Beitrag von werner1 - 08.03.11 - 11:47 Uhr
Hallo,
das Ganze ist eine Schnapsidee.
Der Mindestabstand von Eltern zu Kindern ist 25 km.
Alles andere gibt nur Ärger und ständige Einmischungen.
#mein Vater will ein großes Haus kaufen#
In der Rechnung bleibt irgendwo deine Mutter übrig.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von coppeliaa - 08.03.11 - 15:50 Uhr
OT:
"Der Mindestabstand von Eltern zu Kindern ist 25 km."
scheiße, da hab ich mist gebaut
wir haben nur 15 bzw 2 km. da aber alle sehr verträglich sind und zb nicht unangekündigt auftauchen ist es ok.
außerdem könnte ich dann nicht in meiner wunschgegend wohnen 
sonst hast allerdings recht: es ist eine schnapsidee.
@TE
mein mann hat auch den vorschlag gemacht, bei meinen eltern einzuziehen. für ein "vorübergehend" hat er mich sogar breitgeklopft - allerdings mit der strengen ankündigung meinerseits, dass ich nach ablauf der frist ausziehen werde - und zwar mit oder ohne ihn!
gottseidank ist es dann gar nicht soweit gekommen, es hatte sich dann doch eine andere möglichkeit ergeben.
ich würds an deiner stelle komplett sein lassen.
übrigens wegen der abschreibungen: "mietfrei" wird wohl immer günstiger als abschreiben sein. vielleicht will dein mann einfach nicht? ich würd ihn verstehen ...
lg
Beitrag von manavgat - 08.03.11 - 12:16 Uhr
Lass die Finger davon.
Der Mensch der dann kein Leben mehr hat, wärst Du. Sollten beide Eltern pflegebedürftig werden - wie willst Du das schaffen?
Besser ist: Deine Eltern schließen eine private Zusatzpflegeversicherung ab.
Gruß
Manavgat
