Hallo :)
hab mal ne Frage,
habe letztes Jahr Vollzeit im Büro gearbeitet und nebenbei noch nen Minijob gehabt. Beim Minijob waren es immer so 200 € im Monat.
Nun ist die Frage, ob ich ne Lohnsteuerbescheinigung vom Minijobarbeitgeber bekomme. Bin dort nicht mehr tätig. Steuern wurden ja auch nicht gezahlt. Wie gebe ich das bei der Steuererklärung an?
Sonst kann man ja ne zweite Lohnsteuerbescheinigung in der Software angeben und die Daten abtippen, ich habe aber nur die Gehaltsnachweise hier liegen und muss doch angeben, dass ich noch dazu verdient habe (zu m einer Vollzeitstelle), oder?
Hoffe, jemand versteht mein Anliegen 
Liebe Grüße
Tina
Steuererklärung/ Vollzeit und geringfügig beschäftigt
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Beitrag von tina1411 - 08.03.11 - 18:21 Uhr
Beitrag von havanna0804 - 08.03.11 - 18:34 Uhr
Hallo,
-Nun ist die Frage, ob ich ne Lohnsteuerbescheinigung vom Minijobarbeitgeber bekomme. Bin dort nicht mehr tätig. Steuern wurden ja auch nicht gezahlt. Wie gebe ich das bei der Steuererklärung an?-
Gar nicht.
-ich habe aber nur die Gehaltsnachweise hier liegen und muss doch angeben, dass ich noch dazu verdient habe (zu m einer Vollzeitstelle), oder?-
Nein.
Sofern man unter/gleich 400€ braucht dieser Job bei der Steuererklärung nicht angegeben werden bzw. wird bei der Summe der Einkünfte nicht angerechnet, da für Dich steuerfrei. AG zahlt hier die pauschale Lohnsteuer, deswegen interessiert es beim FA keinen
.
Sandra
Beitrag von duchovny - 08.03.11 - 18:37 Uhr
Du brauchst den Job gar nicht angeben! Der wird i.d.R. pauschal versteuert! Außer du hast dort auf LSt gearbeitet und Lohnsteuer bezahlt, dann müsstest du so einen elektronischen Nachweis bekommen! Ansosten interessierts das FA nicht!
GLG
