Hallo,
ich habe mich am Anfang des Jahres mit einer Stickerei selbständig gemacht. Nun kommen viele Kunden, die mal eben was für unter 10 € oder auch etwas mehr bei mir besticken lassen.
Nun frage ich mich, muss ich jedesmal wenn ich einen kleinen Auftrag erledigt habe eine komplette Rechnung mit Anschrift des Kunden etc. schreiben oder kann ich auch einfach eine Quittung schreiben.
Ach ja ich habe mich zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet, dh. ich muss monatlich meine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Vielleicht weiß hier ja einer Bescheid, denn ich finde es etwas mühsam wegen jeden "Kleckerbetrag" nach der Anschrift des Kunden zu fragen.
Ich freue mich auf Eure Antworten.
LG Hoschimoto
Für alle Beträge eine Rechnung schreiben?
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Beitrag von hoschimoto - 09.03.11 - 13:52 Uhr
Beitrag von hoeppy - 09.03.11 - 14:09 Uhr
Hallo,
wie es in Deinem Fall speziell aussieht kann ich Dir leider nicht sagen.
Doch ich war in einem Möbelhaus beschäftigt und dort wurde auch nicht immer die Adresse und der Name des Kunden erfasst.
Wenn jemand einen Kleiderschrank sofort mitgenommen hat, dann hat er einen Abholschein bekommen ohne Namen und ohne Adresse für uns.
Wir haben nur den Durchschlag des Scheins mit einer Kopie (doppelausdruck) des Rechnungsbelegs behalten.
Ich kann mir gut vorstellen das es auch bei Dir mit Quittungen funktionieren könnte. Das Original erhält der Kunde, die Durchschrift Du.
Ruf doch einfach mal beim Finanzamt an.
LG Mona
Beitrag von jarmina - 09.03.11 - 14:54 Uhr
Hi,
es gibt die sogenannte Kleinbetragsrechnung. Hierunter sind alle Rechnungen unter einem Gesamtwert von 150 € zusammengefasst.
Auf diese Rechnungen oder Quittungen gehören aber trotzdem:
- Dein Name und Deine Anschrift (z. B. durch einen "Firmenstempel")
- Bezeichnung der Ware oder der erbrachten Leistung
- Datum der Rechnung
- Gesamtbetrag inklusive USt
- der Steuersatz oder aber die Befreiung von der Steuerpflicht
Aber mal eine dumme Frage nebenher:
Verdienst du soviel, dass Du die USt-VA wirklich monatlich abgeben musst?
Grüße
Jarmina
Beitrag von vwpassat - 09.03.11 - 21:41 Uhr
Im 1. Jahr ist monatlich Pflicht!
Beitrag von unilein - 09.03.11 - 22:12 Uhr
Es ging wohl eher um die Frage, ob du dich nicht als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer hättest befreien lassen können.
Hab ich mich auch gefragt.
Beitrag von attuj-airam - 09.03.11 - 14:54 Uhr
das ist eine Frage, die Dir am Besten Dein Steuerberater beantworten kann. Ich gehe eigentlich davon aus, dass eine Quittung ausreichend ist solange die MwSt ausgewiesen und von dir an das Finanzamt abegeführt wird. Diese Belege kann das Finanzamt bei einer Steuerprüfung ja auch einsehen. Wie gesagt, der Steuerberater weiß es sicherlich ganz genau.
Beitrag von tritratrullalala - 09.03.11 - 15:55 Uhr
Hallo,
ich habe bei Unsicherheiten beim Finanzamt angerufen. Die waren fast immer reizend und haben geduldig Auskunft gegeben. Ich hatte das Gefühl, die sind schon froh, wenn mal jemand nachfragt, statt irgendwelchen Murks einzureichen. 
LG,
Trulli
Beitrag von hoschimoto - 09.03.11 - 19:02 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Eure netten Antworten.
Zur Sicherheit werde ich noch mal beim FA anrufen, damit ich auch nichts falsch mache.
Aber ich denke, dass ich bei Barverkäufen mit einer Quittung genug Unterlagen für den Nachweis beim Finanzamt habe.
Liebe Grüße
Hoschimoto
