unverheiratet - 1 Kind -Steuerklasse???

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Beitrag von bohne87 - 09.03.11 - 18:47 Uhr

hallo!

mein freund und ich leben zusammen, erwarten ein kind. sind aktuell bei steuerklasse 1.
wenn wir das kind auf die lohnsteuerkarte meines freundes setzten lassen, rutscht er dann in klasse 3?

wer kann uns helfen?

lg anni und stefan

Beitrag von harveypet - 09.03.11 - 18:55 Uhr

Nein, er hat dann nur einen Kinderfreibetrag. die Steuerklassen ändern sich nur Bei Heirat bzw Scheidung.

Beitrag von kati543 - 09.03.11 - 19:02 Uhr

Naja. Genaugenommen hat er ein halbes Kind.

Die Stkl. 2 gibt es übrigens für Alleinerziehende (also nur 1 Erwachsener in der Wohnung). Da braucht man keine Heirat oder eine Scheidung.

Beitrag von harveypet - 09.03.11 - 19:08 Uhr

naja, es geht, sie Null Kind und er 1 Kind. Mit alleinerziehend hast du richtig gesagt. Aber Steuerklasse 3 NIE.

Beitrag von tortenliesel - 09.03.11 - 19:11 Uhr

Nein, dass ist falsch. man kann sein Kind bzw. halbes Kind auf der kart nicht abgeben. Man kann nur den vollen Freibetrag beanspruchen, wenn der andere Elternteil keinerlei Unterhalt beiträgt.

Grüße

Beitrag von harveypet - 09.03.11 - 19:17 Uhr

ich hatte es so verstanden das sie nicht arbeitet.

Beitrag von tortenliesel - 09.03.11 - 19:18 Uhr

das hat damit nichts zu tun.

Beitrag von harveypet - 09.03.11 - 19:26 Uhr

Logo, ohne eigenes Einkommen leben sie UND kind von ihm.

Beitrag von kati543 - 09.03.11 - 23:20 Uhr

Ich habe nicht behauptet, dass St.Kl. 3 geht.

0,5 Kinder bei Nicht-Verheirateten ist sozusagen vorgeschrieben und geht nicht anders. Es ist nicht möglich, dass sie 0 Kinder und er 1 bekommt. Nur Ehepaare haben diese Wahl.

Beitrag von rotihex - 09.03.11 - 22:47 Uhr

Dein Freund bekommt nur das halbe Kind, das geht bei unverheirateten nicht anders. Und die Steuerklassen könnt ihr auch nicht wechseln. Stkl. 3, 4 oder 5 gibts nur bei Verheirateten und 2 nur bei Alleinerziehenden, das trifft ja beides nicht zu!

Beitrag von miau2 - 10.03.11 - 09:13 Uhr

Hi,
ihr könnt nur 0.5 Kinderfreibetrag auf jede Lohnsteuerkarte setzen lassen. Es ist vollkommen egal, ob du Einkommen hast oder nicht - bei zusammenlebenden, unverheirateten Eltern ist eine andere Verteilung nicht möglich.

LSK 3 gibt es nur für verheiratete. Ihr bleibt weiterhin beide in der 1. Da ihr zusammenlebt - egal, ob mit oder ohne Trauschein - steht dir auch nicht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu (das wäre in Klasse 2).

Alternativen gibts nicht, unser Steuergesetz förder nach wie vor nicht die Bildung einer Familie, sondern in erster Linie die Heirat.

Aber - wenn dein Freund nicht gerade überdurchschnittlich verdient macht der Unterschied zwischen 0.5 und 1 Kinderfreibetrag auch nicht wirklich viel aus (wenn überhaupt). Das Kindergeld - das ist ja nichts weiter als eine "vereinfachte" pauschale Auszahlung von der Entlastung durch den Freibetrag - wird ja nicht verändert, und bei allen Einkommen unter einer bestimmen Grenze (google findet die schnell, wenn man sucht) reicht das aus.

Der größere Nachteil ist dass DEIN Freibetrag verloren geht, denn den könnte nur der Ehemann (bei gemeinsamer Veranlagung) für sein Einkommen nutzen. Der Vorteil ist natürlich, dass dein Elterngeld nicht bei seinem Gehalt die Steuerlast erhöht.

Viele Grüße
miau2