Hallo! Ich lebe in scheidung und wir haben eine kleine tochter, 3 jahre alt. der vater ist wirklich mit allem drum und dran wie man es vom hören-sagen kennt fürchterlich, benutzt si eeigtl nur um mit mir krieg zu führen. Nun will ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrehct damit wir mit meinem partner zusammenziehen (ausland) können. Der kleinen gehts einfach nur prima mit ihm und sie blüht richtig auf. was kann meine chancen auf gewinn erhöhen? ich weiss der vater wird alles tun um mir das zu vermasseln
Was erhöht chancen?
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weis ihm Gewalttaten gegen das Kind nach. Schweren Drogenmißbrauch oderÄhnliches , ansonsten knick es.
reichen auch gewalttaten gegen mich?
Nee, hat ja nichts mit dem Kind zu tun. So blöd es auch ist... Deswegen kann er ja trotzdem ein guter Vater sein.
selbst wenn er dich windelweich prügelt kann er trotzdem ein guter vater sein. ( bei solchen Fragen gehe ich immer davon aus das die "arme" frau ihren Gatten bis zur Weißglut provozierd hat.
Ein guter Vater prügelt die Mutter seines Kindes nicht und zum Glück wird sich da auch über kurz oder lang etwas ändern!
wie immer blablabla und Sprüche
Außer Notwehr rechtfertigt nichts physische Gewalt. Grundrechte.
Miterlebte Partnerschaftsgewalt ist eine Gefährdung des Kindeswohls, hat massive Auswirkung auf die Entwicklung der Kinder und damit ist die Erziehungsfähigkeit des KV fraglich. Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies (Familien-)Leben.
Gewalt gegen die Mutter ist statistisch zudem ein Vorbote der Mißhandlung von Kindern.
Stimme ich voll und ganz zu und ist auch meine Auffassung.
Allerdings nicht unbedingt die der Gerichte.
Leider.
Nur nebenbei - "sie hat mich provoziert" ist die Standard-Rechtfertigung von Tätern in Fällen von häuslicher Gewalt und oftmals schaffen sie es damit auch, den Opfern die Verantwortung aufzudrücken und weiter in der Gewaltspirale festzuhalten.
Abgesehen davon, dass gewalttätiges Verhalten (auch wenn es sich nur gegen die Mutter richtet) nie im Sinne des Kindes(wohls) sein kann, finde ich diesen Kommentar aus vorgenannten Gründen wirklich daneben.
Sei versichert, die meisten Opfer häuslicher Gewalt haben das so oder ähnlich oft genug gehört und es besteht keinerlei Notwendigkeit, in diese Kerbe weiter reinzu"hauen".
Ein erwachsener Mann ist selbst verantwortlich für sein Sozialverhalten - oder den Mangel an selbigem.
Hi!
Ich bin kein Jurist.
Aber soweit ich weiß, gibt es da nicht wirklich etwas "was die Chancen erhöht". Wenn er auch das Sorgerecht hat, dann hat er auch Mitbestimmungsrecht. Will er den Umzug nicht, dann hast du ein Problem.
Er ist auch ein Elternteil und hat somit auch Rechte, genau wie du. Da müsst ihr euch schon einigen.
LG
"benutzt si eeigtl nur um mit mir krieg zu führen"
Ähmmmm...wer will hier ins Ausland ziehen und damit dem Kindsvater einen geregelten Umgang vereiteln? Hast du einen Job im Ausland oder willst du nur mit deinem Freund zusammenziehen?
ich kenne nur die aussagen von dir und deshalb kann man es nicht objektiv beurteilen, aber ich kann dir sagen, das wenn er "gewaltätig" gewesen ist, ich nicht verstehen kann, das keine anzeige gemacht wurde.
und nein, ich finde dein verhalten keinen deut besser. stell dir doch mal vor, er würde mit eurem kind ins ausland zu seiner neuen freundin ziehen! würde dir das gefallen??
denk einfach mal darüber nach.
wenn der vater gewaltätig ist in einer form die einen ausschluss des sorgerechts und des ABR rechtfertigt, dann vergess was ich oben geschrieben habe.
gruß
brujita
<<<<Nun will ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrehct damit wir mit meinem partner zusammenziehen (ausland) können.>>>
Wenn ich das so lese (ohne andere Fakten zu kennen), kann ich unter oben geschriebenem Aspekt den Vater verstehen.
Wer und WAS gibt dir das Recht, dem Vater das Kind zu entziehen und anders rum ebenso dem Kind den Vater?
er interessiert sich nicht für sie und meine tochter fragt nie nach ihm

