Hallo zusammen,
wie verhält es sich in folgendem Fall.
Man hat ein Jahr lang keine KITA-Gebühren bezahlt, sie wurden aber auch nie angemahnt. Nun will man ein Insolvenzverfahren eröffnen. Der Anwalt schreibt die Stadt an, und bittet für den außergerichtlichen Einigungsversuch um eine Forderungsaufstellung.
Antwort der Stadt: Zur Zeit sind keine Forderungen offen.
Kann man sich auf diese Antwort später berufen, oder kann die Stadt die Forderung auch NACH Eröffnung des Verfahrens geltend machen?
LG
mini-sumsum
außergerichtlicher Einigungsversuch, Forderungsaufstellung
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Beitrag von mini-sumsum - 11.03.11 - 09:54 Uhr
Beitrag von witti141282 - 11.03.11 - 09:58 Uhr
Guten Morgen,
Forderungen, welche vor Eröffnung des Inso-Verfahrens enstanden sind, können idR nicht mehr geltend gemacht werden.
Wenn das Inso-Verfahren eröffnet ist, kann die Stadt die Forderung bis zu einem bestimmten Termin anmelden, macht sie das nicht hat sie halt Pech.
LG
Karin
