Einliegerwohnung- steuerfrage!

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Beitrag von sony007 - 11.03.11 - 10:50 Uhr

hallo,
wir haben im vergangenen Jahr ein Haus gekauft mit Einliegerwohnung, welche wir vermietet haben.

Nun kamen wir nelich im Freundeskreis auf das Thema Einkommensteruererklärung und ein Freund meinte wir könnten einiges über die ELW absetzen und somit einiges an Steuern wieder zurückbekommen. Genaueres wußte er aber auch nicht.

Vieleicht kennt sich vion euch jemand aus?
Kann da auch Grundsteuer, Maklergebühr und Notarkosten anteilig abgeschrieben werden?

Termin beim Steuerberater haben wir erst in 2 Wocjhen, daher wollte ich schon mal vorfühlen!

Freue mich über jede Antwort!
LG Sony

Beitrag von werner1 - 11.03.11 - 11:44 Uhr

Hallo,

anteilig, normalerweise nach m², ist das möglich.

Kaufpreis
Makler
Notar
Grunderwerbsteuer
Katasteramt (nur das für die Eigentumsumschreibung)
--------
davon 70 %, davon 2 % jährlich
(im ersten Jahr pro Monat 1/12 von den 2%)
Üblicherweise sind 70% für das Gebäude, und 30% für das Grundstück.
Da kann der Steuerberater seine Fähigkeiten beweisen.

Die Grundsteuer gehört übrigens zu den umlegbaren Nebenkosten.

Für Zinsen und Geldbeschaffungskosten (Katasteramt wegen der Grundschuld) gibt es eigene Spalten in der Anlage V.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von jupp43 - 11.03.11 - 12:55 Uhr

70 % Gebäudeanteil alte ich für zu wenig, mindestens 80% oder 90%, hängt vonder Lage ab.

Auf die Einligerwohnung entfällt aber nur ein Anteil im Verhältnis der Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche des Hauses.

Beitrag von werner1 - 11.03.11 - 13:03 Uhr

Ja, das meinte ich.
Die 70% sind nicht zwingend, das ist verhandelbar.

Beitrag von myimmortal1977 - 11.03.11 - 14:27 Uhr

"Die Grundsteuer gehört übrigens zu den umlegbaren Nebenkosten."

Dem ist nicht grundsätzlich so. Nur wenn dieses im Mietvertrag explizit so drin steht. Ansonsten darf man sie dem Mieter nicht auf das Auge drücken.

LG Janette

Beitrag von myimmortal1977 - 11.03.11 - 14:35 Uhr

"ein Freund meinte wir könnten einiges über die ELW absetzen und somit einiges an Steuern wieder zurückbekommen"

Mit so einer "Vorfreude" immer zurückhaltend sein. Ihr habt ja sicherlich auch Mieteinnahmen. Diese müssen auch versteuert werden.

Was sich richtig steuergünstig auswirkt wäre, wenn Ihr für das Haus eine Hypothek aufgenommen habt. Aber auch hier garantiert es keine Rückzahlung, sondern kann eine Nachzahlung verringern oder ganz ausschließen.

Ganz generell kann man zu so einer Frage, ohne wirklich alle Einnahmen und Ausgaben und Möglichkeiten zur Absetzung von Werbungskosten uvm im Detail zu kennen, keine pauschalen Aussagen treffen.

LG Janette