angenommen ich beantrage 1 jahr elterngeld-wären 10 monate dieses elterngeld und 2 monate nach der geburt mutterschaftsgeld oder?
falls ich aber erts nach 1,5 jahren wiede rarbeiten möchte-wo bin ich dann versichert das restliche halbe jahr?
bin unverheiratet und habe breits einen sohn
frage wegen elternzeit und verischerung
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Beitrag von monschi82 - 11.03.11 - 11:48 Uhr
Beitrag von swety.k - 11.03.11 - 12:16 Uhr
Du kannst Dich selbst versichern, mußt das auch selbst bezahlen. Oder Du meldest Dich arbeitssuchend, dann bist Du übers Arbeitsamt versichert. Dann mußt Du aber auch einen Job annehmen, den das Amt Dir in der Zeit anbietet.
Gruß von Swety
Beitrag von miau2 - 11.03.11 - 12:25 Uhr
Hi,
hast du einen (unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsvertrag, der während der Elternzeit ruht?
Wenn ja: du hast Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, in dieser Zeit bist du beitragsfrei sozialversichert, egal, ob du (noch) EG beziehst oder nicht.
Wenn nein: dann musst du dich wenn du nach dem Ende vom EG-Bezug noch zu Hause bleiben willst freiwillig versichern, kostet ca. 150 Euro/Monat.
Eine beitragsfreie Versicherung über das EG endet mit dem EG-Ende, und eine beitragsfreie Versicherung über ALGI geht nicht, da du ja nicht arbeiten möchtest (wenn es überhaupt ALGI-Ansprüche gäbe).
Hast du denn überhaupt Anspruch auf eine beitragsfreie KV über das Elterngeld? Auch das ist an Bedingungen geknüpft, du musst vorher gesetzlich pflichtversichert sein.
Viele Grüße
Miau2
