Hallo ihr Lieben!
Meine ehemalige Vermieterin (So ein Biest
) hat Anfang des Jahres meine Wohnung nicht abgenommen, da sie sauer war das ich ausgezogen bin. Die Wohnung war sehr schlecht gedämmt, hatte zusätzlich alte Nachtspeicheröfen und ich musste bei 55 qm 204 Euro NUR Strom zahlen.
Jetzt war sie halt sauer das ich einfach gekündigt habe, nachdem ich ihr 3 Jahre lang hinterher gerannt bin
Soweit ich weiss, findet sie nun keinen Mieter. Verständlich 
Sie verlangt das ich solange Miete zahle, bis sie jemanden gefunden hat. Öhm.. ich hatte fristgerecht gekündigt zum 1.1.2011
Also hab ich mir einen Anwalt genommen, und mir vorher einen Beratungsschein beim Amtsgericht geholt.
Ich bin alleinerziehend, und arbeite Teilzeit.... konnte mir sonst keinen Anwalt leisten. Der Anwalt hat sie angeschrieben etc, sie reagiert aber nicht drauf..
Meine eigentliche Frage ist: Habe heute einen Brief vom Anwalt bekommen, das ich einen Termin bei ihm machen soll - zwecks der Mietsache und wie wir weiter gegen die Dame vorgehen (Kaution, die sie angeblich nich hat usw, lange Geschichte)
Nu frage ich mich, ob ich noch einen Beratungsschein anfordern muss, oder ob ich den Termin beim Anwalt mache und da hinfahre?
Hab schon gegoogelt, finde allerdings nich die Antwort auf meine Frage
Reicht der eine Beratungsschein den ich vor einigen Wochen da abgegeben habe?
Ich danke im Vorraus
Thema Anwalt / Kosten
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Beitrag von fruitgum27 - 11.03.11 - 18:50 Uhr
Beitrag von traumkinder - 11.03.11 - 18:53 Uhr
regle alles vorher!! bevor du zum anwalt gehst!!! der setzt dir sonst ne fiese rechnung ins nest, wie mir...
Beitrag von mamavonyannick - 11.03.11 - 18:56 Uhr
Das darf er nach dem Beratungshilfegesetz gar nicht.
vg, m.
Beitrag von traumkinder - 11.03.11 - 19:01 Uhr
was darf er nicht??
Beitrag von mamavonyannick - 11.03.11 - 19:07 Uhr
§8 BerHG: Vereinbarungen über eine Vergütung sind nichtig.
Beitrag von traumkinder - 11.03.11 - 19:11 Uhr
erklärs mir mal bitte!!
Beitrag von mamavonyannick - 11.03.11 - 19:14 Uhr
Du hast ihr doch geantwortet, dass sie alles vorher klären soll, weil ihr abgezockt wurdet. Hattet ihr überhaupt einen Beratungsschein? Wenn nein, dann ist deine Aussage völlig irrelevant für sie. Denn sie hat einen Beratungsschein, durch welchen ihr gem. BerHG Rechtsberatung und vertretung für ihren Fall zugesagt wird. Demnach kann sie nicht abgezockt werden, da zusätzliche Vergütungsvereinbarung nichtig sind.
Beitrag von fruitgum27 - 11.03.11 - 18:58 Uhr
Oh, darf ich fragen was da passiert is?
Hattest du vorher auch einen Beratungsschein?
Beitrag von harveypet - 11.03.11 - 19:28 Uhr
der setzt dir sonst ne fiese rechnung ins nest, wie mir...
du hast eine private Beratung OHNE Beratungsschein bekommen und mußt die Rechnung bezahlen aber das hat mit fies Null zu tun sondern lediglich das DU glaubst Anwälte sollten kostenlos arbeiten ...Fazit: zu dumm für diese Welt.
Beitrag von mamavonyannick - 11.03.11 - 18:55 Uhr
Nein, du brauchst keinen neuen Beratungsschein.
vg, m.
Beitrag von mama2003-2009 - 11.03.11 - 19:22 Uhr
Wenn es sich hier um die gleiche Sache handelt wie du den Beratungschein beantragt hast dann brauchst du keinen neuen....
lg mama
Beitrag von catch-up - 11.03.11 - 19:28 Uhr
.... hach, sone Rechtsschutzversicherung ist schon Gold wert!
Beitrag von harveypet - 11.03.11 - 19:30 Uhr
wobei dir Verkehrsrechtschutz und Arbeitsrechtschutz in Mietsachen nicht weiterhelfen!!
Beitrag von mamavonyannick - 11.03.11 - 19:31 Uhr
So eine RSV muss bezahlt werden
und nicht jeder kann sich das leisten.
Beitrag von harveypet - 11.03.11 - 19:33 Uhr
vor Allem welche...Privat-Verkehr-Beruf-Miete-oder??
Beitrag von tritratrullalala - 12.03.11 - 09:42 Uhr
Hallo,
wenn der Anwalt eine Mailadresse hat, würde ich kurz per Mail anfragen, ob das noch über den Beratungsschein läuft. Dann hast du es auch schriftlich.
LG,
Trulli
