Hallo ihr lieben,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet und ihr könnt mir weiterhelfen :)
Meine Großmutter würde mir eine größere Summe Geld leihen, die ich ihr dann in monatlichen Raten zurückzahlen würde.
Nun ist meine Großmutter schon sehr alt und die Rate so gering, dass wir ihr wohl zu Lebzeiten nie den Gesamten Betrag zurückzahlen können werden.
Wie geht es dann nach ihrem Tod weiter? Meine Mutter ist das einzige Kind meiner Großmutter und wird somit alles erben, wird sie dann auch das erben, was wir meiner Großmutter schulden?? Werde ich also die Schulden an meine Mutter abbezahlen??
Ich möchte meine Oma so ungern auf ihren Tod ansprechen, natürlich hoffen wir alle, dass sie noch gaaaanz lange lebt. aber auf grund der höhe der summe muss ich mich einfach auch mit diesem thema auseinander setzten.
ich hoffe mir kann jemand helfen,
viele liebe grüße,
Jenna
Schulden vererben
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Beitrag von jennalein2 - 12.03.11 - 08:43 Uhr
Beitrag von parzifal - 12.03.11 - 09:27 Uhr
Prinzipiell ist es so wie Du schreibst.
Wenn keine anderen Regelungen getroffen werden, dann wirst Du Schuldner Deiner Mutter.
Eine andere Frage ist, ob von dem Darlehen Unterlagen existieren um diese Schuld nachweisen zu können.
Gruß
parzifal
Beitrag von bruchetta - 12.03.11 - 10:44 Uhr
Na ja, die Großmutter vererbt ja keine Schulden, sondern Forderungen.
Nach ihrem Tod würde ich das mit Deiner Mutter abklären.
Beitrag von kati543 - 12.03.11 - 11:17 Uhr
Wieso vererbt deine Oma Schulen? Sie bekommt doch Geld von euch.
Wenn es allerdings, wie du schreibst, eine größere Summe ist, solltet ihr aufpassen. Das Finanzamt will davon auch seinen Teil haben. Also informiert euch vorher richtig.
Beitrag von schnuffinchen - 12.03.11 - 12:39 Uhr
Das Finanzamt will auch seinen Teil? Von einem privaten Darlehen?
Ist ja ein dolles Ding!
Und selbstverständlich vererbt sie den Anspruch auf die Restsumme an ihre Tochter, die dann wiederum den Rest des Geldes von der TE fordern kann.
Beitrag von kati543 - 12.03.11 - 13:34 Uhr
"Steuerlich ist bei einer Darlehensgewährung ohne Zinsverpflichtung jedoch zu beachten, dass dann beim Darlehensnehmer ein Zinsvorteil in Höhe von 5,00 % gerechnet wird , dabei wird vom Rückzahlungszeitpunkt laut Darlehensvertrag zurückgerechnet auf den Tag der Darlehensauszahlung (sogenannte Abzinsung). "
Quelle: http://www.frag-einen-steuerprofi.de/Schenkung-oder-verleih__f29155.html
Ja, unser Staat passt schon auf, dass er nicht zu kurz kommt. Meine Eltern hatten sich von meinen Großeltern auch schon Geld geliehen. Bei kleineren Summen interessiert das keinen, aber wenn es dann schon größere Summen sind, schon.
Beitrag von kati543 - 12.03.11 - 13:35 Uhr
Die TE hatte übrigens geschrieben, dass die Oma Schulden vererben würde. Und NEIN, das tut sie nicht. Sie vererbt eine Forderung. Ist was ganz anderes. Aber du weißt das ja besser.
Beitrag von mireille-0103- - 12.03.11 - 14:20 Uhr
Deine Mutter muss das Erbe ja auch nicht unbedingt antreten. Sie kann es ja ablehnen.
Hatte deine Oma das Geld zur Hand oder hat sie bei einer Bank selbst Schulden?
Weil wenn sie zb 20.000 auf dem Konto hatte und sie dir geliehen hat, sind es ja keine offiziellen Schulden somit können die eigentlich auch nicht gesetzlich vererbt werden.
Das ist dann eher eine private Sache, ob deine Oma in ihrem Testament darauf besteht, dass du die Summe zurück zu zahlen hast.
