Hallo!
Mein Schwager erzählte mir heute das er einen Tag Urlaub sowie Minusstunden auf seinem Zeitkonto hat. Er arbeitet in der Firma noch nicht so lange, hat also auch keine Plusstunden ansammeln können und nun durch einen Nichteinsatz fast 50 Minusstunden und eben den Urlaubstag.
Ich meine hier oder woanders mal gelesen zu haben das die Firma bei Nichteinsatz das Zeitkonto nicht ohne Zustimmung ins Minus laufen lassen darf, oder? Und wie sieht es mit dem Urlaubstag aus? Er ist seit Oktober dort und darf in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub nehmen und für diesen einen Tag hat er auch nichts unterschrieben.
Kennt sich jmd. aus im Bezug auf Zeitkonten bei der Zeitarbeitsfirma und kann mich kurz aufklären?
Würde mich freuen hilfreiche Beiträge zu bekommen!
LG
Vanessa
Zeitarbeit und Minusstunden bei Nichteinsatz???
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Beitrag von malvm - 12.03.11 - 15:57 Uhr
Beitrag von susannea - 12.03.11 - 17:22 Uhr
Wenn er für die Firma hätte arbeiten können, sie ihm aber keine Arbeit geben konnten, darf er keine Minusstunden dafür bekommen.
Beitrag von demy - 12.03.11 - 19:51 Uhr
Hallo,
hier in diesem Beitrag zu selbigen Thema habe ich das auch schon einmal ausführlich beantwortet.
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2700106&pid=17109809&bid=28
Die gesetzliche Grundlage dafür ist §11 AÜG Abs. 4
http://dejure.org/gesetze/AUEG/11.html
und
Hier der §615BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html
Kurz und knapp wie die Vorposterin schon schrieb.
Minusstunden abbuchen für Nichteinsatzzeiten die der AG zu vertreten hat ist rechtswidrig.
Gruß
Demy
Beitrag von malvm - 12.03.11 - 20:47 Uhr
Vielen Dank,
ich werde ihm mal die §§ nennen und dann bin ich mal gespannt.


Vanessa
Beitrag von malvm - 12.03.11 - 21:00 Uhr
Hallo Demy,
nun sagt er mir (was ich auch verstehe) das er wenn er sich beschwert Angst um seinen Arbeitsplatz hat. Er ist ja noch in Probezeit bis Ende April.
Kann er sich auch evtl. erst nach der Probezeit beschweren und um Richtigstellung bitten? So al la habe ich jetzt erst gesehen?
Die Abrechnung um die es geht kam gestern mit der Post und ist die vom Monat Februar.
LG
Vanessa
Beitrag von demy - 13.03.11 - 08:46 Uhr
Hallo,
da muss er in seinen Tarifvertrag schauen ob es in dem eine Ausschlussfrist gibt.
Oft gibt es eine Ausschlussfrist wo man innerhalb von 2 Monaten seine Ansprüche geltend machen muss, ansonsten hat man sie nach der Ausschlussfrist verwirkt.
Im übrigen finde ich persönlich, dass es kein Argument sein kann, Angst wegen der Probezeit zu haben um einen Betrieb jeden illegalen Scheiß durchgehen zu lassen.
Man ist auch kein Querulant, nur weil man es einem Betrieb nicht durchgehen lässt gegen die Hauptpflichten, nämlich die Bezahlung, zu verstoßen.
Ein Betrieb der sich mir gegenüber so verhält, da pfeif ich drauf ob er mich in der Probezeit entlässt.
Gruß
Demy
Beitrag von malvm - 13.03.11 - 09:07 Uhr
Hallo,
im Prinzip würde ich das vollkommen unterscheiben. Ich finde das schon eine Frechheit was die Firma da abgezogen hat. Und wäre das auf meiner Lohnabrechnung wäre ich glaube ich noch am selben Tag im Büro gewesen.
Er hat lange nach einer neuen Stelle gesucht die nicht mit 7,50€ trotz Qualifikationen bezahlt wurde und daher kann ich ihn auch ein bisschen verstehen, leider.
Ich werde ihn mal fragen, oder besser mir seinen Vertag zeigen lassen.
Wir haben im Bekanntenkreis noch 2 die bei einer ZA arbeiten und auch bei denen wurde der Nichteinsatz mit Minusstunden bezahlt. DIe sagten mir die Firma sagt das dass der SInn eines Zeitarbeitskontos sei. Lt. Aussage der jeweiligen Firmen.
LG
Vanessa
Beitrag von demy - 13.03.11 - 09:20 Uhr
"Wir haben im Bekanntenkreis noch 2 die bei einer ZA arbeiten und auch bei denen wurde der Nichteinsatz mit Minusstunden bezahlt. DIe sagten mir die Firma sagt das dass der SInn eines Zeitarbeitskontos sei. Lt. Aussage der jeweiligen Firmen."
Das gebaren mancher Zeitarbeitsfirmen, illegal an das Zeitkonto bei Nichteinsatzzeiten zu gehen, grassiert genauso, wie sich bei den 400,-€ Kräften um die gesetzlich zustehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu drücken und die Gelder illegal einbehalten.
Die Firmen haben schlichtweg gelogen und das auch noch wieder besseren Wissens, denn ihre Genehmigung hängt davon ab.
Der Sinn eines Zeitarbeitskontos besteht darin, flexibel kleine Schwankungen WÄHREND eines Einsatzes bei einem Kunden auszugleichen.
So nach dem Motto, heute mache ich mal 2 Stunden länger und morgen 2 Stunden weniger weil ich da etwas zu erledigen habe.
Das Zeitkonto bei einer Zeitarbeitsfirma dient dem ARBEITNEHMER.
Die Zeitarbeitsfirma darf schlicht nicht das unternehmerische Risiko verleihfreier Zeiten auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Deshalb hat der Gesetzgeber es EXTRA nochmal in das AÜG hineingeschrieben, damit es auch ja keine Missverständniss gibt.
Gruß
Demy
Beitrag von malvm - 13.03.11 - 10:10 Uhr
Danke,
und wieder etwas dazugelernt. Ich hoffe nur wir werden nie auf ein ZA angewiesen sein!
LG
Vanessa
