Hallihallo Ihr Lieben, muss mal was fragen...
Hab Ende Juni 2011, bevor ich wusste dass ich schwanger bin, eine Stelle als Aushilfe, (unter 400 €) angefangen. DIese Stelle wurde dann Mitte August umgewandelt in eine SV-Pflichtige. Dann gab´s Ende Dezember ein Beschäftigungsverbot, Anfang Februar Mutterschutz, und jetzt bin ich noch ein paar Tage am brüten....
KAnn mir jemand sagen, ob sich mein Elterngeld dann trotzdem irgendwie nach meinem Einkommen berechnet? Hab ja kein volles Jahr gearbeitet.
Oder fall ich da automatisch in diesen 300 € Sockelbatrag rein...?
Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.....

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank....
Dani
ET-9
Elterngeld, keine 12 M gearbeitet....
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Beitrag von thekenmausi - 12.03.11 - 21:48 Uhr
Beitrag von anna031977 - 12.03.11 - 21:58 Uhr
Alles was Du in den letzten 12 Monaten verdient hast (netto) addieren (also bei Dir von Juni bis zur Geburt), durch 12 teilen und dann mal 0.65 nehmen.
Beitrag von thekenmausi - 12.03.11 - 22:11 Uhr
Danke....
Aber irgendwie kommt da bei mir 140 raus......
zählt das Mutterschaftsgeld auch dazu.......?? Sorry vielleicht bin ich auch einfach zu
dafür?
Beitrag von anna031977 - 12.03.11 - 22:24 Uhr
es zählt alles was Du seit Juni bekommen hast dann durch 12 dann mal 0,65. Wenn da wirklich 140 rauskommt bekommst du den Sockelbetrag.
Es muss aber mehr sein....
Geld von Juni + Geld von Juli + Geld von August + ... + Geld von Januar + Geld von Februar + Geld von März
geteilt durch 12
mal 0,65
Beitrag von susannea - 13.03.11 - 07:54 Uhr
Also auf mehr als 140 komme ich schon wenn ich mit 401 Euro als SV-pflichtig rechne und 200 Euro als MInijob.
Was du nun aber wirklich bekommen hast, weiß keiner, also wird dir da auch keiner sagen können, wo dein Rechenfehler liegt.
Beitrag von thekenmausi - 13.03.11 - 17:49 Uhr
Ich glaub ich hab nen Rechenfehler....
.muss gleich maa gucken....
Trotzdem schon mal DANKE

Beitrag von anna031977 - 12.03.11 - 22:25 Uhr
Ach ja oder google mal Elterngeldrechner, gib Deine Sachen ein und dann rechnet es für dich deinen Betrag aus
Beitrag von susannea - 13.03.11 - 07:52 Uhr
Nein, das zählt nicht dazu.
NUr das Einkommen während des BV.
Du musst vor dem durch 12 teilen sogar noch 920 Euro abziehen. Wenn da nur so wenig reuakommt, dann bekommst du eben den Sockelbetrag. DAnn wäre dein Einkommensabhängiges Elterngeld zu gering!
Beitrag von kati543 - 12.03.11 - 22:01 Uhr
Es wird vom Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Die Zeit mit BV zählt voll mit. Ab Februar letzten Jahres zählt dein Gehalt. Es kommt also stark auf dein Gehalt ab August an.
Beitrag von oma.2009 - 13.03.11 - 07:39 Uhr
Hallo,
du meinst sicherlich: in 2010 hast du gearbeitet, oder?
LG
Beitrag von thekenmausi - 13.03.11 - 17:46 Uhr
Äh, Ja....
