Hallo Ihr Lieben,
ich bin arbeitslos und verdiene mir im Moment 165,00 Euro dazu. Ende April gehe ich in den Mutterschutz. Mich würde interessieren, ob ich weiterhin die 5-6 Stunden die Woche weiterarbeiten darf. Und wie sieht es dann während der Elternzeit aus? Kann dann auch meine paar Stunden weiterarbeiten. Möchte auch gern dran bleiben, weil ich dann nach der Elternzeit mehr Stunden arbeiten kann.
Danke.
LG Jule
Arbeitslos, Nebenjob und Mutterschutz
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Beitrag von sonnenschein060671 - 13.03.11 - 13:34 Uhr
Beitrag von kati543 - 13.03.11 - 17:16 Uhr
Du darfst bis zur Geburt freiwillig weiterarbeiten. Die 8 Wochen nach Geburt hingegen sind Pflicht. Da darfst du nicht arbeiten.
Während der Elternzeit darfst du natürlich weiterarbeiten.
Beitrag von susannea - 13.03.11 - 21:58 Uhr
Vor der Geburt darfst du arbeiten, nach der Geburt 8 Wochen lang nicht!
