Schwanger als Bäckereifachverkäuferin

Hallo in die Runde,
evtl könnt ihr mir helfen, bzw. Klarsinn ins Dunkel bringen.

Ich arbeite in einer Bäckereikette als Verkäuferin, unsere Arbeitsbedingungen sehen folgendermaßen aus:

- Ladenöffnung um 7:00 Uhr, "offizielle Arbeitszeit"/Bezahlung ab 6:30 - da im Shop gebacken, eingeräumt etc. werden muss, müssen wir jedoch spätestens um 5:30 mit der Arbeit beginnen

- wir arbeiten allein, Pausen werden aufgeschrieben, jedoch nicht gemacht - die Kundschaft hält sich nicht an Pausen- oder Ruhezeiten

- teils muss schwer getragen werden (Kisten mit Ware und TK-Gut, bis zu geschätzten 7-8kg)

- Umgang mit typischen Gastronomie-Reinigern, die Flaschen warnen vor allem möglichen

- Umgang mit frischem Gemüse und Aufschnitt, z.B. Räucherschinken und Mett

Kann/darf/muss man als Verkäuferin mit diesen Bedingungen im Falle einer Schwangerschaft normal weiterarbeiten?
Oder wird die Firma ein BV ausstellen?
Wenn nicht, wird der FA nach Erklärung der Arbeitsbedingungen ein BV ausstellen?

Besten Dank und einen schönen Sonntag, Keks

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Hallo also wir haben eine Bäckerei...Und wenn eine Verkäuferin ss ist, steht sie unter besonderem Schutz. Natürlich kann man nur den schützen, der einem rechtzeitig Bescheid gibt!!!
Bei Reinigern wird eigentlich auch bei Nicht-SS der Verbrauch mit Handschuhen empfohlen.
Vor 6 Uhr und nach 20 Uhr darf man nicht arbeiten. Pausen sind fest geregelt im Mutterschutz. darauf kannst du bestehen.
Umgang mit frischem Gemüse/Wurst??? Da kann ich dich nicht verstehen, denn du sollst es ja nicht essen. Was soll da passieren???
Schau mal im Internet unter Mutterschutz, da sind alle Regeln, welche der Chef einhalten muss/sollte aufgezählt.

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Vielen Dank für die rasche Antwort!

Bzgl Pausen: In allen Filialen im Umkreis ist es schlicht nicht MÖGLICH, Pausen einzuhalten, bzw. sich im Falle einer Schwangerschaft auch außerhalb der Pausen bei Bedarf hinzulegen.

Die Reiniger werden selbstverständlich mit Handschuhen angewendet, meine Gedanken kreisen eher um die Ausdünstungen (z.B. bei Gastro Pur) - ich muss ehrlich zugeben, dass ich mich bisher nicht mit den diversen Warnhinweisen auf den Behältnissen der zu verwendenden Reiniger beschäftigt habe. Werde dies nachholen.

Bzgl. frischem Gemüse und Räucherware bin ich auch nicht vollkommen bewandert, ich habe jedoch gehört, dass z.B. Supermarktmitarbeiter bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft nicht mehr in der Obst- und Gemüseabteilung eingesetzt werden dürfen, da der bloße Umgang damit das Risiko einer Ansteckung mit Toxoplasmose birgt.

Von Arbeitnehmerseite soll kein Schmu betrieben werden, selbstverständlich wird die Schwangerschaft bekannt gegeben.
Die Frage ist nur, worauf man sich einstellen kann.

Das Mutterschutzgesetz ist mir/uns geläufig, jedoch klärt es die Einzelfallfragen nicht hinreichend - und bevor man sich an einen Experten wendet, ist so ein Forum mit Usern, die sich evtl auskennen, doch ein guter Anfang, speziell sonntags ;-)

Vielen Dank auch im Voraus schon für weitere Antworten!

7

natürlich solltest du nicht mehr allein im laden stehen eben drum weil dir geregelte pausen zustehen denn ich nehme an du musst auch die ganze zeit stehen und hast nicht wirklich platz und zeit wenn du allein im laden stehst um dich mal eben auszuruhen...
das mit dem hinlegen das hatte ich auch nicht aber man kann sich ja auch im sitzen ausruhen also du solltest mal mit deinem chef oder filialleiter darüber reden... wegen einer 2. kraft oder so da du das nicht allein schaffen wirst vor allem ab eine rbestimmten woche dann nicht mehr..
es ist ja auch das schleppen du brauchst und wirst sicher eine helfende hand bekommen

3

Also ich habe in meiner 2. Schwangerschaft bis 6 wochen vor der geburt fleißig gearbeitet und ja es gibt regeln die dein arbeitgeber auch einhalten muss wie pausen und arbeitszeiten aber das mit der wurst und so das kannst du weiterhin machen du sollst es ja nur nicht roh essen...

es gibt viele seiten im internet wo du dich erkundigen kannst was erlaubt ist und was nicht was dir zusteht und was nicht

ein BV wirst du nicht bekommen außer dir geht es sehr schlecht
ich bin nun reinigungskraft in einer gebäudereinigungsfirma und bin im moment krank geschrieben weil die schweren geräte nicht mehr stockwerk für stockwerk zu tragen gingen lach aber ich wäre froh wenn ich noch arbeiten könnte wirklich

also genieße es so lang es noch geht ^^

lg littledevil-01

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Vielen Dank für die rasche Antwort!

Bzgl Pausen: In allen Filialen im Umkreis ist es schlicht nicht MÖGLICH, Pausen einzuhalten, bzw. sich im Falle einer Schwangerschaft auch außerhalb der Pausen bei Bedarf hinzulegen.

Die Reiniger werden selbstverständlich mit Handschuhen angewendet, meine Gedanken kreisen eher um die Ausdünstungen (z.B. bei Gastro Pur) - ich muss ehrlich zugeben, dass ich mich bisher nicht mit den diversen Warnhinweisen auf den Behältnissen der zu verwendenden Reiniger beschäftigt habe. Werde dies nachholen.

Bzgl. frischem Gemüse und Räucherware bin ich auch nicht vollkommen bewandert, ich habe jedoch gehört, dass z.B. Supermarktmitarbeiter bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft nicht mehr in der Obst- und Gemüseabteilung eingesetzt werden dürfen, da der bloße Umgang damit das Risiko einer Ansteckung mit Toxoplasmose birgt.

Von Arbeitnehmerseite soll kein Schmu betrieben werden, selbstverständlich wird die Schwangerschaft bekannt gegeben.
Die Frage ist nur, worauf man sich einstellen kann.

Das Mutterschutzgesetz ist mir/uns geläufig, jedoch klärt es die Einzelfallfragen nicht hinreichend - und bevor man sich an einen Experten wendet, ist so ein Forum mit Usern, die sich evtl auskennen, doch ein guter Anfang, speziell sonntags

Vielen Dank auch im Voraus schon für weitere Antworten!

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Es geht nicht darum, dass die Schwangerschaft als Freifahrtschein für ein faules Leben genutzt werden soll - meine Fragen beziehen sich einfach darauf, inwiefern die Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf diesen Job aussieht ...
"Schwere Geräte schleppen", widerspricht dem Mutterschutzgesetz beispielsweise. Jedenfalls, sofern die Geräte ein bestimmtes Gewicht überschreiten.

Gerne mehr Antworten, grad die Situation des Allein-im-Laden-Stehens bereitet noch Kopfzerbrechen.

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Es geht nicht darum, dass die Schwangerschaft als Freifahrtschein für ein faules Leben genutzt werden soll - meine Fragen beziehen sich einfach darauf, inwiefern die Anwendung des Mutterschutzgesetzes auf diesen Job aussieht ...
"Schwere Geräte schleppen", widerspricht dem Mutterschutzgesetz beispielsweise. Jedenfalls, sofern die Geräte ein bestimmtes Gewicht überschreiten.

Gerne mehr Antworten, grad die Situation des Allein-im-Laden-Stehens bereitet noch Kopfzerbrechen.