Hallo!
Ich bin das erste Mal hier im Forum Finanzen.
Im Juli 2011 wird mein Kleiner 1 Jahr alt. Ab da an muss ich mich arbeitslos melden, weil mein Vertrag bei meinem alten Arbeitgeber Ende 2010 ausgelaufen ist.
Wie läuft das denn dann ab? Ich bekomme doch ALG 1 oder? Wie viel Geld steht mir denn zu? Also wie wird das berechnet?
Mein Kleiner sollte eigentlich noch nicht in die Kinderkrippe...muss er denn? Ich wollte eigentlich 1 Jahr noch dranhängen zu Hause während ich ALG 1 bekomme und dann wieder für max. 20 Stunden arbeiten gehen.
Kennt sich jemand aus?
Vll. ist es noch relevant, das mein Mann Vollzeit arbeitet.
Danke für die Hilfe
Daniela
Arbeitslosengeld nach Elterngeld...FRAGE
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Beitrag von dani-n - 14.03.11 - 09:08 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.03.11 - 09:11 Uhr
Hallo
Wenn du dem Arbeistmarkt nicht mind 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehst, bekommst du kein ALG I.
Dann müst ihr mit dem Gehalt von deinem Mann auskommen. Wenn er zu wenig verdient, um euren Bedarf zu decken, kannst du ALG II beantragen. Oder Kinderzuschlag und Wohngeld.
Bianca
Beitrag von dani-n - 14.03.11 - 09:14 Uhr
Ok, wenn ich mich dann 15 STunden zur Verfügung stelle, wo kommt mein Kind hiN? Muss ich für den Platz sorgen oder wie läuft das denn ab?
Ich will mich dann zur Verfügung stellen, aber wie soll das Organisatorisch usw. laufen...
da steh ich bissel aufm Schlauch.
Am Telefon wollten die mir keine richtige Auskunft geben, das würde besprochen werdne, wenn ich mich im Juli arbeitslos melde.
Beitrag von bruchetta - 14.03.11 - 09:16 Uhr
Du mußt Dir die Kinderbetreuung selbst organisieren (Tagesmutter, Oma o.ä.).
Beitrag von jamey - 14.03.11 - 09:23 Uhr
also ich wunder mich manchmal echt, wie manche hier überhaupt lebensfähig sind. also nimm es mir nicht übel, aber so die ein oder andere grundlegende info, kann man sich doch easy beschaffen....
Du musst dich um die unterbringung deines kindes kümmern....also entweder gehst du zum jugendamt und lässt dir ne liste mit tagesmüttern und krippen geben oder du gehst so auf die pirsch und telefonierst dich durch....
stehst du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung, dann bekommst du kein alg 1. soweit klar. zur verfügung stehst du nur, wenn die betreuung deines kindes gewährleistet ist. aber darum kümmert man sich lange bevor das thema ran ist....bin mir nicht sicher, ob du jetzt auf die schnelle was bekommst....
dir muss doch die problematik schon länger bekannt sein wenn du wusstest wann dein vertrag ausläuft. dann macht man sich doch gedanken wie es weiter gehen soll und kümmert sich RECHTZEITIG??????
wenn du gern 2 jahre daheim bleiben wollen würdest, dann hättest du mal besser auch die Elternzeit so beantrag und entsprechend das elterngeld...so wird es notfalls schwierig mit krankenversicherung und dergleichen-jenachdem wie eure finanzielle situation so aussieht, ob du verheiratet bist etc....
fakt ist, im juli irgendwas zu besprechen ist viel zu spät, bis dahin musst den plan a und b in der tasche haben.
Beitrag von windsbraut69 - 14.03.11 - 09:28 Uhr
Keine Sorge, das Kind wird dann am ersten Arbeitstag bzw. an seinem ersten Geburtstag von einer Fachkraft abgeholt und in die Betreuungseinrichung in Eurem Ort gebracht, die zufällig einen Platz dann frei hat.
Gruß,
W
Beitrag von sunshine1176 - 14.03.11 - 09:32 Uhr
Ha, das wäre ja mal cool!
Beitrag von windsbraut69 - 14.03.11 - 09:57 Uhr
Das Gemotze möcht ich aber mal hören, wenn man das Kind hingeben muß, wo gerade ein Platz ist :)
Beitrag von sunshine1176 - 14.03.11 - 09:59 Uhr
Das sowieso, denn selbst bei so nem Service würden die meisten was zu motzen haben! 
Aber an sich ne coole Idee!
Beitrag von windsbraut69 - 14.03.11 - 10:24 Uhr
Das sollte man ohnehin mal denen vorschlagen, die ihre Kinder nicht für sich selbst bekommen, sondern ausschließlich deshalb, um der Gesellschaft völlig uneigennützig Rentenzahler zu schenken :)
Beitrag von kathi.net - 14.03.11 - 10:30 Uhr
Uuuuuaaaaahhhh...... das war ja kein Zaunpfahl mehr sondern schon ein ganzes Sägewerk
Beitrag von sunshine1176 - 14.03.11 - 09:20 Uhr
Hallo Daniela,
es ist richtig, um ALG 1 zu bekommen, musst du natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Für die Betreuung deines Kindes musst du dich selber kümmern, das ist eine Voraussetzung, um das Geld zu bekommen (ob du das nachweisen musst, hängt vom Amt ab, ich musste es nicht, aber du musst ja eine haben, wenn du einen Job angeboten bekommst, ausserdem bekommst du Auflagen, dass du selber nach einer Arbeit suchen musst).
Berechnet wird das ALG an den 12 Monaten, die du vor der Meldung beim Arbeitsamt verdient hast und an den Stunden, die du dich dem Markt zu Verfügung stellst. Sind es nur 15 Stunden, bekommst du auch nur anteilig für diese Zeit Geld. Stellst du dich Vollzeit zur Verfügung, bekommst du auch das volle Geld.
LG sunshine
Beitrag von kathi.net - 14.03.11 - 09:45 Uhr
"Im Juli 2011 wird mein Kleiner 1 Jahr alt. Ab da an muss ich mich arbeitslos melden...."
Reichlich spät, sich erst jetzt darüber Gedanken zu machen. Wie hattest du dir das denn so VORHER vorgestellt?
"Ich bekomme doch ALG 1 oder? Wie viel Geld steht mir denn zu?"
Nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst. Ohne Betreuung siehts da eher schlecht aus.
"Mein Kleiner sollte eigentlich noch nicht in die Kinderkrippe...muss er denn?"
Nö, muss er nicht. Dann kannst du dich auch noch bissel zurücklehnen. Allerdings siehts dann wieder schlecht mit ALG aus.
"Ich wollte eigentlich 1 Jahr noch dranhängen zu Hause während ich ALG 1 bekomme...."
Das wird so nichts. Wenn man es sich nicht leisten kann, muss man eben doch arbeiten gehen. Ich weiß, ist nicht schön 
"Vll. ist es noch relevant, das mein Mann Vollzeit arbeitet."
Die Frage ist nicht, ob er Vollzeit arbeitet, sondern ob er euch allein finanzieren kann. Wenn ja, dann ist ja gut. Du kannst zu Hause bleiben und noch locker entspannen. Wenn nicht..... siehe oben.
LG Kathi
Beitrag von dani-n - 14.03.11 - 10:21 Uhr
Danke an die paar guten Antworten.
Klar haben wir uns ausreichend Gedanken gemacht gehabt. Es ist halt ein bissel anders gekommen als es sollte. Aber mein ganzes Leben wollte ich hier nicht auspacken, deswegen nur diese paar Fragen.
Aber ich weis da schon mal Bescheid was Sache ist.
Jetzt weis ich was zu tun ist.
Beitrag von nele27 - 14.03.11 - 10:21 Uhr
Hallo,
Du bekommst nur volles ALG1, wenn Du Dich Vollzeit zur Verfügung stellst und in der Zeit auch eine Vollzeitbetreuung nachweisen kannst.
Stellst Du Dich 20 Stunden zur Verfügung, bekommst Du die Hälfte ALG1.
ALG1 ist nicht dazu gedacht, sich ein zweites bezahltes Elternjahr zu "erschleichen", sondern einen Job zu bekommen 
Wenn Du allerdings privat jemanden hast, der im Zweifelsfall erstmal das Kind nehmen kann, könntest Du auch diese Person, z.B. Oma, benennen. Es muss nicht zwingend eine Einrichtung sein.
So war es bei uns:
Mein Mann war nach seiner Elternzeit 2 Monate arbeitslos. Wir hatten KEINEN Kita-Platz (erst zu einem späteren Termin). Er hat aber angegeben, dass die Oma Anton betreut, falls er vermittelt wird. So bekam er ALG1 und war zu Hause mit Anton. Er bekam auch einige Angebote, die er aber nicht wahrnehmen konnte wg. Schichtarbeit und Kind. Nach den 2 Monaten meldete er sich aber "freiwillig" ab und begann eine Weiterbildung.
LG, Nele
Beitrag von dani-n - 14.03.11 - 10:27 Uhr
Danke Nele!
Ich möchte mir das 2 Jahr nicht erschleichen. Ich möchte schon gerne bissel arbeiten gehen. Aber es wird sich wohl eher auf einen 400 Euro Job belaufen.Der wird uns schon reichen.
Ich war noch nie arbeitslos und ich denke halt, das man sich melden muss. Ich weis nicht wie sowas abläuft, aber jetzt hab ich genügend Infos gesammelt die mir helfen.
Aber danke für die Antwort, das hat mir weitergeholfen.
LG, Daniela
Beitrag von nele27 - 14.03.11 - 11:45 Uhr
Ich würde jetzt auch nicht behaupten, dass Du es mit Absicht "erschleichen" willst
Aber es läuft drauf hinaus, da sich das zH bleiben mit Kind und ALG1 beziehen gegenseitig ausschließt.
Darf ich fragen, wie Du das Problem jetzt regeln wirst?
LG und viel Erfolg beim Papierkrieg
