sorry hier weil in schwarz und is auch besser so....
ich beziehe seit 3 monaten alg2 vorher arbeit mein ag hat meinen letzten lohn nich gezahlt nun bin ich beim RA und meine Anwältin hat nun alles beim arbeitsgericht eingereicht. Nun soll wohl irgendwann ein Termin zu einer Gütlichen Einigigung stattfinden.
Ich habe für den Zeitraum auch geld vom amt bekommen. Also auch weil ich keinen Lohn bekommen habe
nun schrieb der mir vom amt ich soll ihm urteil schicken wenn sich was ergibt. Weil er in vorleistung gegangen ist und er selbstverständlich das Geld zurück bekommt.
Schreibt das Amt jetzt schon meinen EX Arbeitgeber an oder eigentlich erst nach dem ich das vom Gericht eingereicht habe. Frage deswegen weil mich eben ganz dumm meine ex kollegin anschrieb woher ich wissen will das ich vor dem gericht gegen meinen ex chef gewinne.... was sie damit meint weis ich nicht!
Nur meine Frage kann es sein das das Amt denen schon geschrieben hat, das er so und soviel an das Amt abtreten muss weil die in vorleistung gegangen sind? Oder darf das Amt dem Arbeitgeber erst schreiben wenn das "Urteil" vor gericht gefallen ist?
Danke und sorry das hier in schwarz
Danke
nadine
sagt mal....alg2
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Beitrag von *ichhabkeinplanmehr* - 14.03.11 - 09:38 Uhr
Beitrag von helga-1980 - 14.03.11 - 12:38 Uhr
Hallo!
Ich weiß gar nicht worum es geht....
habe nicht 1 Wort verstanden.
Gruss
Beitrag von king.with.deckchair - 14.03.11 - 18:34 Uhr
"Nur meine Frage kann es sein das das Amt denen schon geschrieben hat, das er so und soviel an das Amt abtreten muss weil die in vorleistung gegangen sind?"
Ja, das kann sein. Wenn die Behörde für den Arbeitgeber in Vorleistung tritt. meldet sie schon mal quasi sicherheitshalber den Erstattungsanspruch in Höhe der Leistungen vom Amt an. Unabhängig davon, ob man wegen des Gerichtsverfahrens eine positive oder negative Prognose trifft, einfach nur, weil es sein KÖNNTE, dass dein AG dir für diese Zeit noch Gehalt zu zahlen hat.
Man macht das deswegen sofort, damit das Ganze nicht untergeht und der AG nicht an dich zahlt, sobald ein Urteil gefällt wird. Der AG wäre dann also verpflichtet, zunächst mal die Leistungen der ARGE zurückzuerstatten und dann den Restbetrag an dich zu zahlen.
Rechtsgrundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__115.html
Gruß
Ch.
