Hallo,
meine Frau befindet sich z.Zt. in Elternzeit, unsere Tochter wurde am 16.8.2010 geboren und unser 2. Kind ist untewegs. (Termin 7.10).
Wir haben die Auszahlung auf die doppelte Laufzeit verlängert lassen (halbe Beträge).
Wir haben jetzt schon mehrfach gelesen, das wir die doppelte Laufzeit jetzt wiederufen sollen (also wieder auf ein Jahr), da wir sonst einbußen bei dem 2.Kind hätten.
Stimmt den das so, oder sollen wir das so lassen wie es jetzt ist ?
Danke für Eure mithilfe.
Gruß Thomas
Frage zu Elternzeit/Geld und nächstes Kind schon unterwegs
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Beitrag von thomasp - 14.03.11 - 13:14 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 15.03.11 - 08:35 Uhr
Hi Thomas,
damit Du überhaupt mal ne Antwort bekommst: Ich glaube nicht, daß es einen Einfluß hat. Bei Eurer Konstellation zählen für die Berechnung des neuen Elterngelds sowieso dieselben Verdienstmonate wie beim alten Elterngeld. Daher sollte es egal sein.
Falls Deine Frau nur den Sockelbetrag bekommt, ist es sowieso egal.
Und schließlich liest man doch landauf, landab daß diese gestreckte Auszahlung keinen Einfluß auf den Betrag hat.
Aber ehrlich, auf Deinem 1. Elterngeldbescheid steht eine Telefonnummer drauf, da rufst Du mal an und fragst und dann weißt Du es genau.
Und wenn Du davor Angst hast, es so genau in Erfahrung zu bringen, und lieber in Internetforen nach den Ansichten irgendwelcher wildfremden Leute fragst, dann rate ich Dir, die Frage mal bei "Finanzen und Beruf" zu stellen, da sind einige Userinnen unterwegs, die sich sehr genau mit der Materie auszukennen scheinen.
LG und alles Gute
Beitrag von kati543 - 15.03.11 - 09:22 Uhr
Die doppelte Laufzeit hat nur Auswirkungen auf ALG2. Das ergab sich daraus, dass für Kinder, die vor dem 31.12.10 geboren waren, das Elterngeld nicht auf das ALG2 angerechnet wurde. Daher erhielt die Familie in den Monaten eben 150 bzw. 300€ zusätzlich. Das wurde jetzt ab Januar geändert. Dadurch wird es angerechnet und daher ist jeder Monat, der nicht in 2011 oder den folgenden Jahren ausgezahlt wird, bares Geld wert.
Ansonsten hat die Laufzeit keinen negativen Einfluß. Im Gegenteil. Falls deine Frau einen Betrag höher als 300 bzw. jetzt 150€ bekommt, wird sie durch die Tatsache, dass sie durchgehend in Elternzeit mit Elterngeldbezug war, jetzt nochmal das volle Elterngeld (wie auch beim ersten Kind) + den Geschwisterbetrag bekommen.
Nur wenn die Kinder weniger als 1 Jahr auseinander sind, hätte die Geburt des 2. Kindes das Elterngeld des ersten Kindes verringert auf den Mindestbetrag.
Beitrag von lisasimpson - 20.03.11 - 21:36 Uhr
da ich dir schon das erste mal ausführlich und richtig geantwortet habe, bekommst du diesmal keine antwort von mir
schade- da spar ich mir das nächste mal die mühe
lisasimpson
Beitrag von lisasimpson - 20.03.11 - 21:38 Uhr
ups- sehe gerade, daß das hei ein anders forum ist und die frage wohl gleichzeitig im "finanzen und beruf" stand
lisasimpson
