Hallo!
Am 30. November 2010 ist mein Papa plötzlich und unerwartet gestorben. Ich weiß das er früher mal eine Verzichtserklärung auf das Haus seiner Eltern unterschrieben hat. Gilt diese Erklärung dann auch für uns Kinder (ich habe noch einen Bruder), oder sind wir erbberechtigt, wenn meine Großeltern mal nicht mehr sind. Wie schaut die Erbfolge denn überhaupt aus, wenn es kein Testament gibt? Mein Papa hat noch eine Schwester die mit meinen Großeltern in diesem Haus wohnt.
Ich hoffe ich konnte es etwas verständlich erklären worauf ich hinaus will.
LG
Romy
Erbe - Erbfolge!
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Beitrag von nudlz79 - 14.03.11 - 13:33 Uhr
Beitrag von seikon - 14.03.11 - 13:50 Uhr
Oje, das ist so komplex, dass du glaube ich nur bei einem Fachanwalt eine vernünftige Antwort bekommen wirst.
Ich denke Vermutungen und Halbwissen hier aus dem Forum wird dir da kaum weiter helfen.
Beitrag von schnuffinchen - 14.03.11 - 14:02 Uhr
Wenn Dein Vater eine Verzichtserklärung abgegeben hat, gilt die auch für die Nacherben, also für Euch.
Beitrag von myimmortal1977 - 14.03.11 - 14:53 Uhr
Die Verzichtserklärung gilt dann auch für Euch.
Sie ist auch in dem Falle nicht mehr Rückgängig zu machen, es sei denn, Eure Großeltern verzichten auf den Erbverzicht und zerreißen das damals unterschriebene Dokument. In dem Moment greift wieder die Erbfolge, bzw. es müsste von Seiten Deiner Großeltern ein Testament geschrieben werden.
Mit dem bestehenden Erbverzicht erbt Eure Tante nach dem Ableben Deiner Großeltern allein.
Hat Dein Vater zu damaliger Zeit keine "Abfindung" von Deinen Großeltern erhalten? Ist oftmals so, dass derjenige, der die Verzichtserklärung unterschreibt, mit einem pauschalen Betrag X, von den möglichen Erblassern abgefunden wird.
LG Janette
