Hallo
Mein Vater ist seit dem 31.01.2011 in einer Firma angestellt. Der Arbeitsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen( Unbefristetes Arbeitsverhältnis) .
Nun gibt es einige Probleme mit dem Arbeitgeber und mein Vater möchte in eine andere Firma wechseln.Jetzt möchten wir gerne wissen, in welchem Zeitraum man in der Probezeit kündigen kann.
So richtig ist dem Vertrag nichts zu lesen oder wir verstehen es nicht
Hier mal die Bedingungen aus dem Vertrag:
Die ersten 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses werden als Probezeit vereinbart. Bei Neueinstellungen nach Maßgabe der in § 2 Abs. 1 genannten Tarifverträgegilt während der ersten 2 Wochen des Arbeitsverhältnisses eine eintägige Küdigungsfrist.
DasArbeitsverhältniss kann auch während der Befristung von beiden Vertragsparteien nach Maßgabe der in $2 Ziff. 1 genannten Tarifverträge gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitgeber vorgesehenen,längeren arbeitgeberseitigen Kündigungsfristen gelten auch für Kündigung durch den Arbeitnehmer.
im vorraus
Kündigungsfrist in der Probezeit
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Beitrag von riekschen - 14.03.11 - 17:46 Uhr
Beitrag von vwpassat - 14.03.11 - 17:59 Uhr
Steht doch alles da.
In den ersten 14 Tagen mit 1 Tag Kündigungsfrist.
Danach wie im Tarifvertrag vorgesehen.
Da ich nicht weiß, wie dieser ausschaut, würde ich mal von der gesetzlichen Frist (2 Wochen) ausgehen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Beitrag von riekschen - 14.03.11 - 18:34 Uhr
Na ja mein Vater arbeitet ja schon länger als 14 Tage in der Firma und im Tarifvertrag ist nichts zu lesen, daß ist ja das Problem
Beitrag von demy - 14.03.11 - 18:42 Uhr
Hallo,
welcher Tarifvertrag gilt denn?
Das MUSS da drin stehen, da sonst eine 14 tägige Kündigungsfrist in der Probezeit gilt.
Nur über einen Tarifvertrag kann die Kündigungsfrist in der Probezeit überhaupt unter die 14 Tage verkürzt werden.
Ansonsten schaue dir den Tarifvertrag Online an.
Gruß
Demy
