Ich habe eine Frage bzgl meines 13. Gehaltes.
Im September 2009 habe ich in einer Praxis angfangen, und habe für 3 MOnate anteilig mein 13. Gehalt ausgezahlt bekommen.
Jetzt wechsel ich, wie sieht es da mit dem Anspruch aus.
Kann ich für die jetzt gearbeiteten Monate im Jahr 2011 etwas geltend machen, oder nicht?
13. Gehalt
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Beitrag von engel210207 - 14.03.11 - 20:23 Uhr
Beitrag von dk-mel - 14.03.11 - 20:28 Uhr
ganz im gegenteil. wer bei uns innerhalb des nächsten halben jahres aussteigt, muss zusatzzahlungen zurückzahlen.
Beitrag von schnecki82 - 14.03.11 - 20:33 Uhr
Hallo!
Ich denke nicht.
Wenn ich bis März kündige bzw aussteige, muss ich anteilig etwas zurück zahlen.
LG Sabine
Beitrag von munirah - 14.03.11 - 20:35 Uhr
ich habe zur Jahresmitte den Job gewechselt und habe auch nichts bekommen...
Beitrag von engel210207 - 14.03.11 - 20:58 Uhr
Also nicht s bekommen, wäre mir dann lieber, als es zurück zu zahlen.
WObei mir das Zurückzahlen nicht einleuchtet.
Das 13. Gehalt bekam ich ich ja für den gearbeiteten Zeitraum und habe doch somit nichts im Voraus bekommen
Beitrag von munirah - 14.03.11 - 21:12 Uhr
bei uns wurde das 13. Gehalt eben ganz einfach in Urlaubsgeld (Juli) und Weihnachtsgeld (November) aufgeteilt. Wenn ich nur ein paar Tage länger geblieben wäre, hätte ich das Urlaubsgeld noch bekommen - und behalten!
