Hallo,
habe folgendes Problem: habe etwas über einem Jahr Elternzeit beantragt, diese läuft am 31.07.11 ab. habe so beantragt weil mein ag mir ein hausarbeitsplatz und teilzeit angeboten hat und ich auch dankend angenommen habe. vorkurzem wollte ich nochmal mich melden und fragen wie/was/wo zu machen ist und habe als antwort erhalten, dass ich mir was neues suchen soll mein (noch) ag hat keine arbeit für mich. jetzt meine fragen: was kann ich machen? was für einsprüche kann ich geltend machen? ist die restliche elternzeit weg? bin ich jetzt etwa arbeitslos???
danke für eure hilfe
Arbeitslos nach Elternzeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von sabuscha - 14.03.11 - 20:25 Uhr
Beitrag von anyca - 14.03.11 - 22:03 Uhr
Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, gilt der weiter und Du bist nicht arbeitslos, mußt allerdings den Vertrag auch erfüllen.
Ich nehme mal an, das mit der Teilzeitarbeit von zuhause war keine offizielle, schriftliche Vertragsänderung?
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 09:58 Uhr
alles war leider nur mündlich. mein vertrag ist unbefristet allerdings vollzeit. mein ag meinte das er schon einige mitarbeiter entlassen musste. kann ich trotzdem im august einfach zur vollzeit kommen? kann er mich rausschmeissen? muss er mir bezahlen?
Beitrag von katharinas81 - 14.03.11 - 22:03 Uhr
hallo.
ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden und kann dir deine fragen beantworten.
1. wenn du ein jahr elternzeit beantragt hast, kannst du es jetzt nicht mehr ändern.
2. wenn dein (ehemaliger) arbeitgeber dir einen folgearbeitsplatz nur mündlich in aussicht gestellt hast, wirst du da nicht viel bzw. gar nichts machen können. mal beim anwalt nachfragen?
3. dann bist du arbeitslos und solltest dich rechtzeitig arbeitssuchend melden (drei monate vor dem 31.07.). dein arbeitslosengeld wird aber nach deinem gehalt vor der elternzeit berechnet und deshalb wird es finanziell nicht schlimmer (sind ja auch knapp 67%).
viele grüße
kathomi03
Beitrag von kati543 - 14.03.11 - 22:25 Uhr
"dann bist du arbeitslos und solltest dich rechtzeitig arbeitssuchend melden (drei monate vor dem 31.07.)"
Das stimmt absolut nicht. Zum einen ist sie noch gar nicht gekündigt wurden. Und offiziell weiß sie von der Kündigung auch noch nichts. Die 3 Monate gelten übrigens nur für Zeitarbeitsverträge.
Zum anderen darf sie sich beim Arbeitsamt erst arbeitslos melden, wenn die Elternzeit vorbei ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also praktisch am ersten Tag nach der Elternzeit. Da sie aber am ersten Tag nach der Elternzeit noch einen Job hat, meldet sich sich gar nicht beim Amt, sondern geht arbeiten. Solange ihr keine schriftliche Kündigung zugeht, ist sie nicht gekündigt.
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 10:08 Uhr
wenn ich die kündigung am ersten arbeitstag kriegen würde, zum welchem datum könnte er mich kündigen? muss ich mich anmelden wenn ich zur arbeit (vollzeit) komme? wann? ich habe noch was von abfindung gehört, muss sowas im arbeitsvertrag stehen? weiss das jemand???
Beitrag von susannea - 15.03.11 - 11:40 Uhr
Nein, natürlich musst du dich zum ersten Arbeitstag nicht anmelden, wobei eine Absprache der zeiten evtl. hilfreich ist.
Wenn er dich am ersten Arbeitstag kündigt gelten die gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen. Je nachdem wie lange die Elternzeit war bzw. du da arbeitest ist dann die Länge.
Wie groß ist der Betrieb?
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 20:36 Uhr
im arbeitsvertrag steht ein monat kündigungszeit, heißt es bis zum 31.08.11? arbeite seit 01.08.09 dort. die elternzeit betrug 14 monate (ab geburt).
der betrieb ist klein ca. 6-10 mitarbeiter.
ich habe kein schlüssel mehr, also muss ich mich anmelden. was kann ich machen wenn die mich mobben?
Beitrag von susannea - 15.03.11 - 20:41 Uhr
Meist steht da ein MOnat zum...
Beitrag von kati543 - 14.03.11 - 22:26 Uhr
Das ALG1 wird schon empfindlich weniger sein, da sie ja nur Teilzeit arbeiten will. Demnach ist es die Hälfte (wenn man von 20h ausgeht) von dem derzeitigen Elterngeld.
Beitrag von windsbraut69 - 15.03.11 - 07:40 Uhr
Sie ist doch nicht mit Ablauf der Elternzeit arbeitslos!
Erstmal muß der AG wirksam kündigen und das kann er frühestens am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit!
Gruß,
W
Beitrag von kati543 - 14.03.11 - 22:32 Uhr
Du bist noch gar nicht arbeitslos. Bekommst du es denn hin, wieder deinen alten Vertrag zumindest zeitweise zu erfüllen? Solange du keine schriftliche Kündigung hast, hast du einen Vollzeitjob. Einsprüche könntest du erst geltend machen, wenn du gekündigt wurden bist. Da das aber nicht der Fall ist, gehst du schön am 1. Geburtstag deines Kindes arbeiten. Das ist zwar unangenehm, aber möglich. Ansonsten hast du schon noch 2 weitere mögliche Jahre in Elternzeit. Warum fragst du nicht deinen Chef, ob du die verlängern kannst? Kosten hat er dadurch keine. Und vielleicht gibt es ja in einem Jahr wieder Arbeit für dich. Gleichzeitig würde ich den Chef für eine Blankozusage für einen Teilzeitjob während der Elternzeit überreden.
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 10:04 Uhr
danke, aber das habe ich schon versucht. er wollte mir zuerst teilzeit mit deutlich weniger wie 20 stunden geben, dann hätte ich für tagesmutter und arbeitsweg arbeiten müssen zudem müsste mein mann auch noch was drauf zahlen. elternzeit zuverlängern meinte er würde sich für ihn nicht lohnen. ich habe richtig angst arbeiten zugehen, weil ich weiss wie es zugehen kann wenn man unerwünscht ist...
