Diesmal vielleicht im richtigen Forum:
Hallo,
meine Frau befindet sich z.Zt. in Elternzeit, unsere Tochter wurde am 16.8.2010 geboren und unser 2. Kind ist untewegs. (Termin 7.10).
Wir haben die Auszahlung auf die doppelte Laufzeit verlängert lassen (halbe Beträge).
Wir haben jetzt schon mehrfach gelesen, das wir die doppelte Laufzeit jetzt wiederufen sollen (also wieder auf ein Jahr), da wir sonst einbußen bei dem 2.Kind hätten.
Stimmt den das so, oder sollen wir das so lassen wie es jetzt ist ?
Danke für Eure mithilfe.
Gruß Thomas
Frage zu Elterngeldbezug und 2. Kind
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Beitrag von thomasp - 15.03.11 - 09:46 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 15.03.11 - 10:58 Uhr
hallo!
Nein- de auszahlungszeitraum spielt keine Rolle.
Am 16.8. endet der Bezugszeitraum für deine frau- danach kan nsie es sich auszahlen lassen oder weiterlaufen lassen ,wie sie das will, das spielt keine rolle.
Euer termin ist super gewählt- denn so wird deine frau keine einbußchen beim Elterngeld haben- sie wird im August in Mutterschutz gehen und bekommt daher das gleiche elterngeld wie jetzt auch plus 10% Geschwisterbonus
Alles Liebe
lisasimpson
Beitrag von susannea - 15.03.11 - 11:47 Uhr
Ja, auf jeden Fall wiederrufen, denn ab dem Beginn des Elterngeldbezuges fürs 2. Kidn wird das dort als EInkommen angerechnet.
Da sie bei dem Abstand aber beim 2. Kind das selbe Elterngeld erhält (bzw. dann jetzt evtl. nur 65%) wie beim ersten Kind (wenn die noch einen ruhenden Arbeitsvertrag hat, sonst unwesentlich weniger!), würde sie dann dort nur noch 300 Euro bekommen.
DAs wäre doch wohl eindeutig verschenktes Geld, oder?!?
Ansonsten habt ihr das gut hinbekommen von der Zeit her, denn so kann nicht mal Mutterschaftsgeld vom 2. Kidn beim 1. angerechent werden!
