Ich habe eben meinen ALG1 Bewillungsbescheid geöffnet und nicht schlecht geguckt, ich bekomme jetzt MEHR (nicht nur ein paar Euro) ALG1 also VOR der Erziehungszeit.
Situation:
Ich wurde schwanger daher wurde mein Arbeitsvertrag nicht verlängert, bezog noch einige Monate ALG1 bis zum Mutterschutz. Kind geboren Mai 2010, anschließend Elterngeld (nicht nur Mindestsatz) bis März 2011.
Nun habe ich eine Weiterbewilligung beantragt da ich wieder auf arbeitssuche bin. Heute kam der Bescheid mit einigen Euros mehr als vorher. Mir wurde schon vorher erklärt das sich der Bezug durch die Elternzeit wieder "auflädt" das kann ich auch den Bewilligungszeit sehen, aber das es jetzt mehr ist?
Versteht mich nicht falsch ist ja klasse, aber ich habe Angst das da ein Fehler in der Berechnung vorliegt? Das müsste ich dann ja natürlich wieder zurück zahlen. Dann lieber gleich richtig.
Ich suche auch wieder genauso viele Std einen Job wie vorher.
Weiß jemand Fachkundigen Rat? Beim googlen habe ich nur gegenteilige Situationen gefunden.
Vielen Dank im Voraus!
mehr ALG1 nach Erziehungszeit als vorher (1Jahr Pause?)
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Beitrag von kuschelmauz83 - 15.03.11 - 20:43 Uhr
Beitrag von sabuscha - 15.03.11 - 21:32 Uhr
das ganz einfach nach der elternzeit stehst du wieder dem arbeitsmarkt zur verfügung deswegen auch höheres arbeitslosengeld.
Beitrag von kuschelmauz83 - 15.03.11 - 21:54 Uhr
Aber es ist ja ALG 1 + ich habe ja nichts verdient in der Elternzeit (auch kein ALG bezogen) ich versteh da die Berechnugsgrundlage nicht.
Beitrag von susannea - 16.03.11 - 00:19 Uhr
Das wird evtl. fiktiv sein. Ist bei mir auch so, ich bekommen doppelt soviel Geld als ALGI als wenn ich arbeiten würde!
Beitrag von kuschelmauz83 - 16.03.11 - 09:39 Uhr
für deine Antwort!
